Jahrgang 
1915
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VII. Mitteilungen an die Eltern und Schüler.

1. Schulordnung. leder Schüler erhält ein Exemplar derSchulordnung, deren genaue Beachtung die Bedingung larstellt, unter der Schüler von der Schule aufgenommen werden. Im besonderen wird auf die Verpflichtung einer frühzeitigen, persönlichen oder schriftlichen Ab- meldung des Schülers im Falle seines Abganges hingewiesen, deren Nichterfüllung die Zahlung des Schulgelds für das folgende Vierteljahr zur Folge hat und die rechtzeitige Ausstellung eines Abgangszeugnisses hindert. b

2. Schulgeld. Das Schulgeld beträgt 130 M. im Jahre für die unteren und mittleren Klassen,

130 M. für die oberen. Das Eintritugeld beträgt 0 M. Die Erhebungstermine werden den Schülern mitgeteilt und sind pünktlich einzuhalten. Die Zahlungen können auch durch Uberweisung auf das Konto der Kgl. Realgymnasialkasse bei der Reichsbank in Wiesbaden und bei dem Post- scheckamt in Frankfurt(Kontonummer B2l) oder durch Zahlkarten erfolgen. Im letzten Fall sind 10 Pf. Gebühren hinzuzufügen. Die 7ahlkarten werden von dem Kassenführer ausgegeben.

Schulgeldermäßigungen können nur auf Grund der Würdigkeit der Schüler und Bedürftig- keit der Eltern und zwar höchstens für ein Schuljahr Minist.-FErl. v. 30. 11. 1900 bewilligt werden; für Schüler der Unterklassen findet in der Regel keine Schulgeldermäßigung statt. Alle Gesuche müssen vor Beginn des neuen Schul jahres eingereicht werden.

3. Zeugnisse werden dreimal im Jahre und zwar im Herbst, zu Weihnachten und zu Ostern ausgestellt. Es ist zu empfehlen, diesen Zeugnissen aufmerksame B eachtung zu schenken, da andere schriftliche Benachrichtigungen nur in besonderen Fällen an das Elternhaus gesandt werden. Um so mehr ist aber zu empfehlen, daß sich die Ehern in persönliche Verbindung mit den Lehrern setzen, um rechtzeitig über die Leistungen ihrer Söhne unterrichtet zu werden. Die Sprechstunden der Lehrer sind im Hlausflur angeschlagen und den Schüler itgetei e dem Petce auf vorherige Anfrage die Lehrer auch zu anderen Zeiten 2 er wiükeern Anfrage empfiehlt sich überhaupt, damit sich der Klassenlehrer vorher bei den anderen Lehrern der Klasse über den Stand des Schülers unterrichten kann. Bei der Wichtigkeit eines 2usammenwirkens von Schule und laus wird gebeten, von persönlichen Besprechungen im Laufe des Schuljahres recht häufig Gebrauch zu machen, andrerseits aber Anfragen über den Stand der Schüler aicht bis gegen Ende des Schuljahres hinauszuschieben, weil dann naturgemäß davon ein Nutzen nicht mehr erwartet werden kann.

4. Konfirmandenunterricht wird am besten während des Schuljjahres der OIII erteilt. Der Unterrichtsplan ist darauf eingerichtet.

5. Turnbefreiungen können nur auf Grund eines ärztlichen Attstes nach vorgeschriebenem Formular durch den Direktor stattfinden und gelten in der Regel héchstens ein Jahr. Eine Be- freiung vom Turnunterricht ist nur dann auszusprechen, wenn wirkliche Leiden nachgewiesen werden, bei denen eine Verschlimmerung durch das Turnen zu befürchten ist. Weiter Schulweg, Bleichsucht, Muskelschwäche, Rachenkatarrhe und ähnliche Dinge lönnen nicht als ausreichende Gründe für die Befreiung erachtet werden.(Verfügung vom 13. Juli 1908.)

Das neue Schuljahr beginnt mit der Aufnahmeprüfung am 15. April, der regelmäßige Unter- richt am 16. April, vormittags 8 Uhr.

Persönlich bin ich an Wochentagen(außer Samstags]) von 11 12 Uhr auf meinem Amts- zimmer zu sprechen. Schriftstücke bitte ich ohne Namennennung an das Königl. Realgymnasium zu richten.

2 Wiesbaden 3l. März 1915.

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Der Direktor: Dr. Maurer.