20
Der Konfirmationsunterricht wird am besten bis zur Obertertia verschoben, weil nur in dieser Klasse der Unterrichtsplan auf den Konfirmandenunterricht berechnet ist und keine sonstigen Versäumnisse entstehen.
Zahlreich sind die Veranstaltungen, an denen aulserhalb des Schulbetriebs die Schüler der Anstalt sich beteiligen. So gut und nützlich jede einzelne sein mag, so ist doch vor über- maälsiger Betätigung in einem oder gar in mehreren der bestehenden Vereine, durch die der Hauptzweck des Schulbesuchs in den Hintergrund treten kann, zu warnen. In der Regel darf ein Schüler nur einem Verein angehören. Ausnahmen bedürfen der besonderen Genehmigung des Direktors.
Ernstlich gewarnt wird vor dem Miſsbrauch der den Primanern zugestandenen Erlaubnis des Wirtshausbesuchs. Im vergangenen Winter mulsten wegen derartigen Milsbrauchs mehrere Schüler streng bestraft werden, da auch die Neigung zur Veranstaltung gemeinsamer Zechgelage deutlich erkennbar war. lede Beteiligung an Verbindungen wird. wie besonders hervorgehoben sei, mindestens mit der Androhung der Verweisung, meist aber mit der Verweisung selbst bestraft. Von dieser Bestimmung würde nötigenfalls mit aller Strenge Gebrauch gemacht werden, um das Körper und Geist schädigende, geist- und nutzlose und törichte Nachäffen studentischer Gebräuche und Formen zu bekämpfen.
Es wird auch an dieser Stelle betont, dals, wenn ein Schüler Tanzunterricht nehmen soll, eine vorhergehende Besprechung der Eltern mit dem Direktor dringend wünschenswert erscheint; eine Unterlassung dieser Besprechung eder Nichtbeachtung der Warnung rächt sich fast all- jährlich durch Zurückbleiben des einen oder andern Schülers in bitterster Weise. Namentlich aber bitten wir die Eltern, im Interesse ihrer Söhne von Anfang Februar ab spätestens vom Tanzunterrichte abzusehen. Die Verantwortung für die ungünstigen Folgen der an Zahl und Inhalt das gesunde Mals überschreitenden gesellschaftlichen Veranstaltungen für die Schüler lehnt die Schule durchaus ab.
Den Eltern sei auch dringend ans Herz gelegt die Beaufsichtigung ihrer Söhne in Bezug auf den Besuch der Kinematographentheater. Es ist festgestellt, dals mehr als die Hälfte der Besucher derartiger Veranstaltungen aus schulpflichtigen Kindern besteht. Nicht alle Vor- führungen sind aber nach Dauer und Inhalt in den noch dazu meist schlecht gelüfteten Räumen. für unsere Jugend geeignet. Die Vorführungen wirken schädlich auf die Phantasie und das Gemüt, indem sie ganz unmöõgliche Vorgänge darstellen und die heftigsten Erregungen und Leidenschaften der Menschen im Bilde zeigen, oft auch der Jugend völlig unverständlich sind.
Nit Beginn des neuen Schuljahres tritt die neue Schulordnung für die Anstalt in Kraft. Jeder die Anstalt besuchende Schüler wird sie erhalten, um sie seinen Eltern oder deren Stellvertretern zu überbringen. Diese werden gebeten, auf dem der Schulordnung angehängten Blatt den Empfang zu bestätigen und die Bescheinigung dem Direktor der Anstalt zurückzuschicken.
Zuletzt werden die Eltern dringend ersucht, beim Herannahen oder Schlusse der Ferien nicht ohne Not durch Urlaubsgesuche jeder Art den regelmälsigen Gang des Ünterrichts für ihre Söhne sowohl als auch für die Schule stören zu wollen; schwächere Schüler können das Versäumte nur sehr schlecht nachholen. Urlaub kann nur gewährt werden, wenn ein ärztliches
Zeugnis dies unbedingt fordert.


