Jahrgang 
1911
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VII. Mitteilungen

an die Schüler und an deren Eltern.

Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 20. April, morgens 8 Uhr mit der Aufnahme- prüfung der neu zugehenden Schüler; der Unterricht beginnt Freitag, den 21. April, 8 Uhr früh mit einer Schulandacht für die evangelischen und um 7 ¾ Uhr mit einer Schulmesse für die katholischen Schüler.

Von den Lehrbüchern haben sich die neu eintretenden Schüler die neuesten Ausgaben anzuschaffen; die Lehrbücher der früheren Klassen sind aufzubewahren.

Abmeldungen müssen spätestens am ersten Tage des neuen Schulviertel- jahres erfolgen, widrigenfalls auch für dieses das Schulgeld zu entrichten ist; es beträgt 130 M im Jahre für die unteren Klassen, 150 für die drei oberen. Das Eintrittsgeld beträgt 9 M.

Schulgeldermäfsigungen können nur auf Grund der Würdigkeit der Schüler und Bedürftigkeit der Eltern und zwar höchstens für ein Schuljahr Minist.-Erl. v. 30./11. 1909 bewilligt werden; für Schüler der VI findet keine Schulgeldermälsigung statt. Alle Gesuche müssen schriftlich vor Beginn des Schuljahres eingereicht werden.

Die Bedingungen, unter denen die Schule den Unterricht und ihren Anteil an der Erziehung der ihr anvertrauten Jugend übernimmt, sind in der von dem Lehrerkollegium in Ubereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften aufgestellten Schulordinung enthalten. Sämtliche Schüler, die die Schule gegenwärtig besuchen, besitzen diese Schulordnung; neu- eintretende Schüler erbalten sie bei der Aufnahme. Durch Uberweisung ihrer Söhne oder Mündel an die Anstalt erkennen die Eltern oder deren Stellvertreter diese Schulordnung für sich und ihre Mündel als verbindlich an; in Zweifelsfällen wollen sie sich stets an den Unterzeichneten wenden. Zeugnisse werden dreimal im Jahre und zwar zu Michaelis, Weihnachten und Ostern erteilt; aulserdem werden pei besonders wichtigen Veranlassungen die Eltern oder Pfleger seitens des Direktors oder des Klassenleiters benachrichtigt. In der Zwischenzeit ist es Sache der Eltern(Pfleger), sich über das Verhalten und die Leistungen ihrer Söhne(Pflegebefohlenen) durch mündliche Besprechung zunächst mit dem Klassenleiter und, wenn es darnach noch nötig erscheint, mit dem Direktor auf dem Laufenden zu erhalten.

Ort und Zeit der Sprechstunden eines jeden Lehrers ist im Aushängekasten des Haus- flurs der Anstalt zu ersehen; daneben ist die Sprechstunde der einzelnen Lehrer noch in jedem Klassenzimmer bekannt gegeben. Eine vorhergehende schriftliche oder mündliche Anmeldung des Besuches ist wünschenswert, damit der Klassenleiter oder Direktor sich vorher mit den anderen Lehrern benehmen kann. Auch sollten Besprechungen wegen schlechter Klassenleistungen sofort nach Empfang der Zeugnisse erfolgen und nicht bis auf die letzten Wochen vor Schluls des Schuljahres verschoben werden; Nachhilfe, die erst im Januar oder noch später einsetzt. pflegt ergebnislos zu bleiben. Während des letzten Monats des Schuljahrs kann über die bevor-

stehende Versetzung keine Auskunft mehr erteilt werden. 3*