10./3. 08. Nr. 9./4. 09. S. 14./4. 09. S 26./5. 09. S. 24./5. 09. S. 1./6. 09. 8 6./7. 09. S 1./7. 09.§. 12./1
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II. Verfügungen der vorgesetzten Behörde.
6017.
4431.
.3854.
6175.
6733.
. 6493.
.9092.
8384.
. 09. S. 15493
Die Kaiserliche Werft zu Kiel und Gaarden macht unter dem 31./7. 08 auf die augenscheinlich noch wenig bekannte Laufbahn des Verwaltungs- sekretariats für Abiturienten oder auch angehenden Oberprimaner auf- merksam. Nach einer 3 monatlichen Probezeit werden bereits 720— 900 M. Remuneration bewilligt und nach einer dreijährigen Ausbildung Gehälter von 1800— 5000 M. Näheres beim Unterzeichneten.
Ein Ministerialerlass pestimmt, dass die Einj reiwilligen-Zeugnisse vom Militär den Bewerbern wieder zurückgegeben werden sollen.
Die Unterrichtsverwaltung weist auf die Vorteile des staubbindenden öles und seine Verwendung in den Schulen hin.
Die Anordnung betr. die Befreiung der katholischen Schüler vom Unterrichte an katholischen Feiertagen(wie sie bei uns seit langem gehandhabt wurde! Anm. der Direktion) soll allgemein durehgeführt werden.
Das Jahr- und Adreſsbuch der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen- schaften für 1908 wird von der Behörde warm empfohlen.
Die Behörde erkundigt sich nach den getroffenen Maſsnahmen pei etwaigem Brande.(Die schnelle Entleerung der Klassen wurde wieder- holt geübt; auch wurden die Löschvorrichtungen regelmäſsig nach- gesehen. Anm. der Direktion).
Der Herr Minister bestimmt, daſs fortan bei der Prüfung von Oberrealschülern in Latein für OII nur eine schriftliche Ubersetzung aus dem Latein ins Deutsche verlangt werde, und die Prüfung in der Grammatik nur mündlich zu erfolgen habe.
UÜberweisung von 2 Exempl. Dr. Berner„Geschichte des Preulsischen Staates“ für 2 gute Schüler, desgl. am 10./1. 09.
Anmeldungen zur Aufnahme in die UIII zu Ostern 1909 sollen nur so weit berücksichtigt werden, dass die Anzahl der Schüler dieser Klasse die Zahl 40 nicht übersteigt.


