Abmeldungen müssen stets vor Beginn des neuen Schuljahres erfolgen, widrigenfalls auch für dieses das Schulgeld zu entrichten ist; dieses beträgt 120 M. für das Jahr.
Schulgeldermäſsigungen können nur auf Grund der Würdigkeit der Schüler und Bedürftigkeit der Eltern und zwar höchstens für ein Schuljahr— Minist.-Erl. v. 23./11. 1857— vom Direktor gewährt werden. Alle Gesuche müssen schriftlich bis zum Beginn des Schuljahres eingereicht werden.
Die Bedingungen, unter denen die Schule den Unterricht und ihren Anteil an der Erziehung der ihr anvertrauten Jugend übernimmt, sind in der von dem Lehrerkollegium in Cbereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften, aufgestellten Schulorduung enthalten. Sämtliche Schüler, welche die Schule gegenwärtig besuchen, haben ein Exemplar dieser Schul- ordnung empfangen; neu eintretende Schüler erhalten dieselbe bei der Anmeldung. Durch Überweisung ihrer Söhne oder Mündel an die Anstalt erkennen die Eltern oder deren Stell- vertreter diese Schulordnung für sich und ihre Mündel als verbindlich an; in Zweifelfällen wollen sie sich stets an den Unterzeichneten wenden.
Die amtliche Sprechstunde des Direktors ist täglich von 11—12 Uhr morgens in seinem Amtszimmer, Eingang Luisenplatz 5(1 Treppe hoch, rechts Nr. 17.)
Der Direktor: H. Breuer.


