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31./1. 98. P. S. C. bestimmt, dals entgegen mehrfachen Petitionen die alte Ferienordnung bleiben soll.(Ministerialerlals vom 21. Januar 1898.)
30./1. 98. P. S. C. verfügt, daſs fortan der Zeitpunkt der Entlassung der Abiturienten nach der Prüfung dem Ermessen der Direktoren anheimgegeben ist.
18.,2. 98. P. S. C. bringt die„König-Wilhelms-Stiftung für erwachsene Beamtentöchter“ in empfehlende Erinnerung.
III. Chronik der Anstalt.
Das Schuljahr wurde Montag, den 26. April 1897 mit der Aufnahmeprüfung der Neu- eintretenden eröffnet: Anfang des Unterrichtes Dienstag, den 27. April 8 Uhr mit Schulandacht und Verlesung der Schulgesetze.
Durch Verfügung des K. P. S. C. zu Cassel vom 17. März 1897 war der bisherige Hilfslehrer Herr Wilh. Schmidt*) zum Oberlehrer ernannt und vom 1. April ab dem König- lichen Realgymnasium zu Wiesbaden überwiesen worden; die Vereidigung fand am 30. Mär⸗ statt. Ebenso wurde Herr Oberlebrer Klinkert=z6) durch Verfügung derselben Behörde vom 3. April 1897 zunächst als kommissarischer Lehrer und durch Verfügung vom 8. März 1898 als Oberlehrer vom l. April 1897 ab an der Anstalt angestellt. Herr Kandidat Dr. Ment⸗ wurde durch Verfügung vom 9. April zur Abhaltung des gesetzlichen Probejahres der Anstalt überwiesen. Die genannten Herren wurden in vorgeschriebener Weise in ihr Amt eingeführt. Ausserdem hielten die Herren Dr. Schmitthenner und Dr. Kiesel den Verband mit der Schule während des ganzen Jabres durch einige freiwillige Stunden aufrecht. Herrn Kandidat Wallenfels wurde durch Verfügung vom 30. April 1897 ein weiterer Urlaub von einem Jahre (1897/98) zum Aufenthalte in England bewilligt.
*) Wilhelm Schmidt, geboren am 30. Januar 1862 zu Allendorf a. d. Werra, erhielt seine Vor- bildung auf dem Königlichen Gymnasium(Lyceum Fridericianum) zu Cassel. Nachdem er dort im Herbst 1880 das Reifezeugnis erhalten hatte, widmete er sich zu Marburg, Leipzig und wieder zu Marburg dem Studium der klassischen Philologie. Nachdem er am 2. Juli 1886 vor der Königlichen wissenschaftlichen Prüfungs- Kommission zu Marburg die Prüfung pro facultate docendi abgelegt hatte, wurde er vom 19. September 1886 ab dem Königlichen humanistischen Gymnasium zu Wiesbaden zur Ableistung des pädagogischen Probejahrs überwiesen. Danach war er mehrfach an den beiden Königlichen Gymnasien, sowie an der städtischen Ober- realschule zu Wiesbaden kommissarisch beschäftigt und wurde am 1. April 1897 zum Oberlehrer am Königlichen Realgymnasium ebendaselbst ernannt.
**) Klinkert. Georg, geb. am 5. Mai 1857 zu Elsoff i. Westfalen, vom Realgymnasium zu Münster mit einem Abgangszeugniss Ostern 1879 entlassen, studierte abwechselnd auf den Universitäten zu Berlin und Marburg Mathematik, Physik und Naturwissenschaft. Nachdem er an letzterer Universität die facultas docendi erworben, wurde er Ostern 1885 der Wöhlerschule(städt Realgymnasium) zu Frankfurt a. M. zur Ableistung seines Probejahres überwiesen, blieb mehrere Jahre als wissenschaftl. Hilfslehrer an dieser Anstalt beschäftigt, wirkte von Ostern 1890 ab an der städtischen gewerblichen Fortbildungsschule zu Frankfurt a. M. und wurde im April 1897 zur kommissarischen Verwaltung einer Oberlehrerstelle an das Königl. Realgymnasium zu Wies- baden berufen.
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