VI. Mitteilungen
an die Schüler und an deren Eltern.
Das neue Schuljahr beginnt Mittwoch den 4. April morgens 7 ½ Uhr mit der Aufnahme- prüfung der neu zugehenden Schüler.
Von den Lehrbüchern haben sich die neueintretenden Schüler die neuesten Ausgaben an- znschaffen; die Lehrbücher der früheren Klassen, besonders die Lesebücher sind aufzu- bewahren.
Abmeldungen müssen stets vor Beginn des neuen Quartals erfolgen, widrigen- falls auch für dieses das Sehulgeld zu entrichten ist; dies beträgt 120 M. für das Jahr.
Schulgeldermäſsigungen können nur auf Grund der Würdigkeit der Schüler und Bedürftigkeit der Eltern und zwar höchstens für ein Schuljahr— Minist.-Erl. v. 23/11 1857— vom Direktor gewährt werden. Alle Gesuche müssen schriftlich bis zum Beginn des Schuljahrs eingereicht werden.
Auf Anordnung des Herrn Ministers wird der nachfolgende Auszng den Eltern hierdurch zur Kenntnis gebracht.
Auszug aus dem Cirkular-Erlasse vom 29. Mai 1880.
Die Strafen, welche die Schulen verpflichtet sind, über Teilnehmer an Verbindungen zu verhängen, treffen in gleicher oder gröſserer Schwere die Eltern als die Schüler selbst. Es ist zu erwarten, dals dieser Gesichtspunkt künftig ebenso, wie bisher öfters geschehen ist, in Gesuchen um Milderung der Strafe wird zur Geltung gebracht werden, aber es kann demselben eine Berücksichtigung nicht in Aussicht gestellt werden.
Den Ausschreitungen vorzubeugen. welche die Schule, wenn sie eingetreten sind, mit ihren schwersten Strafen verfolgen muls, ist Aufgabe der häuslichen Zucht der Eltern oder ihrer Stellvertreter. In die Zucht des Elternhauses selbst weiter als durch Rat, Mahnung und Warnung einzugreifen, liegt aulserhalb des Rechtes und der Pflicht der Schule; und selbst bei auswärtigun Schülern ist die Schule nicht in der Lage, die unmittelbare Aufsicht über ihr häusliches Leben zu führen, sondern sie hat nur deren Wirksamkeit durch ihre Anordnungen und ihre Kontrole zu ergänzen. Selbst die gewissenhaftesten und aufopferndsten Bemühungen der Lehrerkollegien, das Unwesen der Schülerverbindungen zu unterdrücken, werden nur teil- weisen und unsicheren Erfolg haben, wenn nicht die Erwachsenen in ihrer Geamtheit, ins- besondere die Eltern der Schüler, die Personen, welchen die Aufsicht über auswärtige Schüler anvertraut ist, und die Organe der Gemeindeverwaltung, durchdrungen von der Uberzeugung, dals es sich um die sittliche Gesundheit der heranwachsenden Generation handelt, die Schule in ihren Bemühungen rückhaltlos unterstützen.
Noch ungleich gröſser ist der moralische Einflufs, welchen vornehmlich in kleinen und mittleren Städten die Organe der Gemeinde auf die Zucht und gute Sitte der Schüler an den


