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VI. Mitteilungen
an die Schüler und an deren Eltern.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 25. April morgens 8 Uhr mit der Aufnahme- prüfung der neu zugehenden Schüler.
Für dieselbe ist das Zeugnis über den bisherigen Unterricht, Geburts- und Impfschein, von denjenigen, welche das 12. Lebensjahr überschritten haben, auch der Wiederimpfschein vor- zulegen.
Von den Lehrbüchern haben sich die neu eintretenden Schüler die neuesten Ausgaben anzuschaffen; die Lehrbücher der früheren Klassen, besonders die Lesebücher sind aufzubewahren.
Abmeldungen müssen stets vor Beginn des neuen Quartals erfolgen, widrigen- falls auch für dieses das Schulgeld zu entrichten ist; dies beträgt in Zukunft 120 M.
Schulgeldermäſsigungen können nur auf Grund der Würdigkeit der Schüler und Bedürftigkeit der Eltern und zwar höchstens für ein Schuljahr— Minist.-Erl. v. 23/11 1857— vom Direktor gewährt werden. Alle Gesuche müssen schriftlich bis zum Beginn des Schuljahrs eingereicht werden.
Die amtliche Sprechstunde des Direktors ist Montags. Dienstags, Donnerstags und
Freitags Nachm. von 2—3 Uhr in seinem Amtszimmer(Nr. 17), Eingang Louisenplatz 5.
Prof. Dr. K. Fischer, Direktor.


