Jahrgang 
1891
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VI. Mitteilungen

an die Schüler und an deren Eltern.

Das Schuljahr wird Samstag den 21. März morgens 10 Uhr mit der Entlassung der Abiturienten durch den Direktor geschlossen.

Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag den 9. April morgens 7 Uhr mit der Aufnahme- prüfung der neu zugehenden Schüler.

Die Anmeldungen sind spätestens bis zum 25. März zu bewerkstelligen. Bei denselben ist Zeugnis über den bisherigen Unterricht, Geburts- und Impfschein, von denjenigen, welche das 12. Lebensjahr überschritten haben, auch der Revaccinationsschein vorzulegen.

Bezüglich der Zuweisung der für die 3 untersten Klassen der beiden Anstalten, welche nach demselben Lehrplane unterrichtet werden, anzumeldenden Schüler hat das Kgl. Provinzial- Schulkollegium folgende Bestimmungen genehmigt:

1) diejenigen Schüler aus Wiesbaden, für welche der Besuch des Realgymnasiums

gewünscht wird, werden ohne Rücksicht darauf, wo sie wohnen demselben zugewiesen;

2) von den Schülern aus Wiesbaden, für welche der Besuch des humanistischen

Gymnasiums gewünscht wird, sind diejenigen, welche südlich von der Friedrich- und Frankfurterstrafse oder in einer derselben wohnen, im humanistischen Gym- nasium anzumelden, in welchem sie Aufnahme finden, soweit der Raum der betreffen- den Klasse reicht; diejenigen, welche nördlich von dem genannten Strassenzuge wohnen, sind im Realgymnasium anzumelden;

3) für auswärtige Schüler ist hinsichtlich der Wahl der Anstalt der Wunsch der Eltern

malsgebend.

Von den Lehrbüchern haben sich die neueintretenden Schüler die neuesten Ausgaben anzuschaffen.

Auſserdem mache ich darauf aufmerksam, daſs Abmeldungen stets vor Beginn des neuen Quartals erfolgen müssen, widrigenfalls nach§ 23 der Schulgesetze auch für dieses das Schulgeld zu entrichten ist.