2) von den Schülern aus Wiesbaden, für welche der Besuch des humanistischen
3)
Gymnasiums gewünscht wird, sind diejenigen. welche südlich von der Friedrich- und Frankfurterstrafse oder in einer derselben wohnen, im humanistischen Gym- nasium anzumelden, in welchem sie Aufnahme finden, so weit der Raum der be- treffenden Klasse reicht; diejenigen, welche nördlich von dem genannten Straſsenzuge wohnen, sind im Realgymnasium anzumelden;
für auswärtige Schüler ist hinsichtlich der Wahl der Anstalt der Wunsch der Eltern malsgebend.
Von den Lehrbüchern haben sich die neueintretenden Schüler die neuesten Ausgaben anzuschaffen.
Auſserdem mache ich darauf aufmerksam, daſs Abmeldungen stets vor Beginn des neuen Quartals erfolgen m üssen, widrigenfalls nach§ 23 der Schulgesetze auch für dieses das Schulgeld zu entrichten ist.


