Jahrgang 
1889
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II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

Kassel, 30. April 1888. Verfügung des Königl. Prov.-Schulkollegiums, zufolge deren das für das Nachsuchen der Berechtigung zum einjährigen freiwilligen Dienst erforderte Unbe- scholtenheitszeugnis in jedem Falle selbständig und abgesondert von dem Zeugnis der wissen- schaftlichen Befähigung auszustellen ist.

Kassel, 1. Mai. Mitteilung einer Ministerialverfügung, welche Regeln für die Konser- vierung der Altertumsgegenstände enthält.

Kassel, 2. Mai. Das Königl. Prov.-Schulkollegium empfiehlt auf Anordnung des Herrn Ministers ein Merkbuch, Alterthümer aufzugraben und aufzubewahren.

Kassel, 3. Mai. Mitteilung einer Ministerialverfügung vom 11. April, welche die Kon- struktion der Schulbänke petrifft.

Kassel, 15. Mai. Mitteilung einer Ministerialverfügung vom 3. Mai, die Revision des Religionsunterrichts durch die Generalsuperintendenten betreffend.

Kassel, 22. Juni. Mitteilung einer Ministerialverfügung vom 19. Juni, die Gedächtnis- feier für weiland Seine Majestät den in Gott ruhenden Kaiser Friedrich betreffend.

Kassel, 9. Juli. Verfügung, den Diensteid der Lehrer und Beamten des Realgymnasiums für Seine Majestät den Kaiser und König betreffend.

Kassel, 9. Juli. Verfügung des Königl. Prov.-Schulkollegiums, die Verwaltung der Anstaltsbibliothek betreffend.

Kassel, 17. August. Mitteilung eines Allerhöchsten Erlasses vom 9. Juli d. J., nach welchem die Geburts- und Todestage der in Gott ruhenden Kaiser Wilhelm I. und Friedrich III. als vaterländische Gedenk- und Erinnerungstage begangen werden sollen.

Kassel, 19. Dezember. Verfügung des Königl. Prov.-Schulkollegiums, nach welcher die Leunis'sche Schulnaturgeschichte abgeschafft und die successive Einführung des Leitfadens von Vogel, Müllerhof und Kienitz-Gerloff genehmigt wird.

Kassel, 3. Februar 1889. Der Beginn der Osterferien wird auf Donnerstag vor Pal- marum angesetzt. Diese Orduung pleibt, wenn nicht in besonderem Falle eine anderslautende Verfügung ergeht, für die kommenden Jahre in Kraft.

Kassel, 15. Februar. Mitteilung einer Ministerialverfügung vom 2. Februar, nach welcher Anträge auf Unabkömmlichkeit von Lehrern für den Fall einer Mobilmachung künftig vor Ablauf des November bezw. vor Ablauf des Juni zu stellen sind.

Kassel, 18. Februar. Mitteilung einer Ministerialverfügung vom 13. Februar, die gegen- seitige Anerkennung der von Gymnasien bezw. Realgymnasien ausgestellten Reifezeugnisse betreffend.

Kassel, 12. März. Es wird aufmerksam gemacht auf den Bericht des VIII. deutschen Kongresses für erziehliche Knabenhandarbeit zu München am 22. und 23. September 1888. sowie auf die Schrift:Aus der Lehrerbildungsanstalt des deutschen Vereins für Knaben- handarbeit.