VI. Mitteilungen
an die Schüler und an deren Eltern.
Die Schulprüfung findet in folgender Ordnung statt:
Dienstag den 29. März.
8— 9 Uhr: Sexta B.(Latein, Rechnen.)
9— 10„ Sexta A.(Latein, Rechnen.)
10— 11„ Quinta B.(Französisch, Naturgeschichte.)
11— 12„ Quinta A.(Französisch, Geographie.)
2— 3„ Quarta B.(Latein, Naturgeschichte.)
3— 4„ Quarta A.(Latein, Geographie.)
4— 5„ Untertertia.(Englisch, Mathematik.) Mittwoch den 30. März.
8— 9 Uhr: Obertertia A. u. B.(Französisch, Englisch, Mathematik.)
9— 10„ Untersekunda.(Geschichte, Physik.)
10— 11„ Obersekunda.(Deutsch, Französisch.)
11— 12„ Unterprima.(Mathematik, Physik.)
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 18. April morgens 7 Uhr mit der Auk- nahmeprüfung der neu zugehenden Schüler.
Die Anmeldungen sind spätestens bis zum 4. April zu bewerkstelligen. Bei denselben ist Zeugnis über den bisherigen Unterricht, Geburts- und Impfschein, von denjenigen, welche das 12. Lebensjahr überschritten haben, auch der Revaccinationsschein vorzulegen.
Bezüglich der Zuweisung der für die 3 untersten Klassen der beiden Anstalten, welche nach demselben Lehrplane unterrichtet werden, anzumeldenden Schüler hat das Kgl. Provinzial- Schulkollegium folgende Bestimmungen genehmigt:
1) diejenigen Schüler aus Wiesbaden, für welche der Besuch des Realgymnasiums
gewünscht wird, werden ohne Rücksicht darauf, wo sie wohnen, demselben zugewiesen;
2) von den Schülern aus Wiesbaden, für welche der Besuch des humanistischen
Gymnasiums gewünscht wird, sind diejenigen, welche südlich von der Friedrich- und Frankfurterstraſse oder in einer derselben wohnen, im humanistischen Gym- nasium anzumelden, in welchem sie Aufnahme finden, soweit der Raum der betreffen- den Klasse reicht; diejenigen, welche nördlich von dem genannten Stralsenzuge wohnen, sind im Realgymnasium anzumelden;
3) für auswärtige Schüler ist hinsichtlich der Wahl der Anstalt der Wunsch der Eltern
malsgebend
Von den Lehrbüchern haben sich die neueintretenden Schüler die neuesten Ausgaben anzuschaffen.
Aufserdem mache ich darauf aufmerksam, dals Abmeldungen stets vor Beginn des neuen Quartals erfolgen müssen, widrigenfalls nach§ 23 der Schulgesetze auch für dieses das Schulgeld zu entrichten ist.
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