VI. Mitteilungen
an die Schüler und an deren Eltern.
Die Schlulsprüfung findet in folgender Ordnung statt: Freitag den 9. April: 8—9 Uhr: Sexta B. 9—10„ Sexta A. 10— 11„ Quinta B. 11— 12„ Quinta A. 2—3„ Quarba. 3—4„ Untertertia. 4—5„ Obertertia A. u. B
Samstag den 10. April:
8—9 Uhr: Untersekunda A. u. B. 9— 10„ Obersekunda. 10—11„ Unterprima.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 3. Mai morgens 7 Uhr mit der Aufnahme- prüfung der neu zugehenden Schüler.
Die Anmeldungen sind spätestens bis zum 15. April zu bew erkstelligen. Bei denselben ist Zeugnis über den bisherigen Unterricht, Geburts- und Impfschein, von denjenigen, welche das 12. Lebensjahr überschritten haben, auch der Revaccinationsschein vorzulegen.
Bezüglich der Zuweisung der für die 3 untersten Klassen der beiden Anstal lten, welche nach demselben Lehrplane unterrichtet werden, anzumeldenden Schüler hat das Kgl. Provinzial- Schulkollegium folgende Bestimmungen genehmigt:
1) diejenigen Schüler aus Wiesbaden, für welche der Besuch des Re algymnasiums
gewünscht wird, werden ohne Rücksicht darauf, wo sie wohnen, demselben zugewiesen;
2) von den Schülern aus Wiesbaden, für welche der Besuch des humanistischen
Gymnasiums gewünscht wird. siml diejenigen, welche südlich von der Friedrich- und Frankfurterstrafse oder in einer derselben wohnen, im humanistischen Gym- nasium anzumelden, in welchem sie Aufnahme finden, soweit der Raum der betreffen- den Klasse reicht; diejenigen, welche nördlich von dem genannten Stralsenzuge wohnen, sind im Realgymnasium anzumelden;
3) für auswärtige Schüler ist hinsichtlich der Wahl der Anstalt der Wunsch der Eltern
maſsgebend.
Von den Lehrbüchern haben sich die neueintretenden Schüler die neuesten Ausgaben anzuschaffen.
Auſserdem mache ich darauf aufmerksam, dals Abmeldungen stets vor Beginn des
euen Quartals erfolgen müssen, widrigenfalls nach§ 23 der Schulgesetze auch für dieses das Schulgeld zu entrichten ist.


