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Ministerial-Verfügung vom 29. November 1883, wodurch die hohe Behörde über die Aus- führung des Erlasses vom 27. Oktober 1882, die Beschaffung von Purnplätzen, Betreibung von Turnübungen und Turnspielen im Freien, Einrichtung von Turnfahrten etc. betreffend, Aufschluſs verlangt.
Ministerial-Verfügung vom 14. Januar 1884, wodurch unter Ablehnung einer sich als un- thunlich darstellenden Erweiterung des humanistischen Gymnasiums eine Erweiterung des Real- symnasiums in der Weise angeordnet ist, dals in letzterem 3 Gymnasial-Unterklassen, Sexta, Quinta und Quarta, und zwar zunächst zu Ostern d. J. die Sexta einzurichten und unter allmäh- licher Einziehung der bestehenden Parallelklassen dieser Unterstufen beim humanistischen Gymnasium für jeden Jahrgang der drei oberen Klassen Doppelklassen, soweit dieselben zur Zeit noch nicht bestehen, herzustellen sind, so dals künftig beim Gymnasium 12 Abteilungen der Klassen Prima bis Tertia, je eine Quarta, Quinta und Sexta, und beim Realgymnasium neben den eigentlichen Realklassen je eine für das Gymnasium vorbereitende Quarta, Quinta und Sexta vorhanden sein werden. Auſserdem wird in den 3 Unterklassen des Realgymnasiums der ÜUnterricht nach dem Lehrplane des Gymnasiums erteilt werden, so dafs den Eltern der Schüler dieser Klassen die Entscheidung über die Wahl des Lehrganges bis zur Absolvierung der Quarta durch ihre Söhne vorbehalten bleibt.
An die Eltern.
Unter Bezugnahme auf die hohe, obenerwähnte Ministerial-Verfügung vom 14. Januar 1884 mache ich die geehrten Eltern darauf aufmerksam, daſs es fortan vollständig gleichgültig ist, in welchem der beiden staatlichen Gymnasien ihre Söhne von Sexta bis zum Eintritt in die Untertertia ihre Bildung genieſsen, dals sie aber auch in Zukunft nicht mehr darüber entscheiden können, in welche der beiden Anstalten dieselben nach Absolvierung der dreiklassigen Vorbereitungsschule eintreten werden. Es wird vielmehr von den Direktoren der beiden Gymnasien eine Vereinbarung über die Zuweisung der Aspiranten zu der einen oder anderen Anstalt getroffen und s. Z. bekannt gemacht werden.
Noch mufs ich eines die Anstalt zum gröfsten Danke verpflichtenden Be- schlusses des hohen Gemeinderats Erwähnung thun, wodurch auf meine Bitte dem Real- gymnasium mehrere Plätze im Walde zur Abhaltung von Turnspielen zur Verfügung gestellt worden sind, und aufserdem die auf dem zwischen beiden Gymnasien liegenden Teil des Luisenplatzes befindliche, die freie Bewegung der Schüler hemmende Rasenanlage ganz beseitigt, die auf dem anderen, südlichen Teile des genannten Platzes befindliche zweckentsprechend verkleinert werden soll. Wie sehr die hohe städtische Behörde bemüht ist, die freie Bewegung und damit die gesund- heitliche Entwicklung der Jugend zu fördern, hat sie dadurch dargethan, dafs sie sofort nach ge- faſstem Beschlusse die gedachten Veränderungen in Angriff nehmen lieſs.


