öffentliche Prüfung und Aktus.
Samstag den 17. März von morgens 9 Uhr an Feier des Geburtstags Sr. Majestät des Kaisers, mit welcher die Entlassung der Abiturienten verbunden sein wird. Die öffentliche Prüfung findet Montag den 19. und Dienstag den 20. März in folgender Ordnung statt: Montag den 19. März morgens von 8— 9 Uhr Sexta. „„ 9— 10 Uhr Quinta. „„ 10—11 Uhr Quarta. nachmittags„ 2—3 Uhr Untertertia. „„ 3—4 Uhr Obertertia(öt. II. Dienstag den 20. März morgens„ 8—9 Uhr Obertertia(öt. I. .„ 9— 10 Uhr Untersekunda Cöt. II. „„ 10—11 Uhr Untersekunda(öt. I. nachmittags„ 2—3 Uhr O0bersekunda. 3— 4 Uhr Unterprima.
„„
Anfang des neuen Schuljahres.
Das neue Schuljahr wird Donnerstag den 5. April morgens 7 Uhr in feierlicher Ver- sammlung der Lehrer und Schüler in der Aula eröffnet. Mittwoch den 4. April von morgens 7 Uhr an findet die Aufnahmeprüfung der neueintretenden Schüler statt.
Die Anmeldungen sind spätestens bis zum 30. März zu bewerkstelligen. Bei denselben ist Zeugnis über den bisherigen Unterricht, Geburts- und Impfschein, von denjenigen, welche das 12. Lebensjahr überschritten haben, auch Revaccinationsschein vorzulegen.
Aufserdem mache ich darauf aufmerksam, dals Abmeldungen stets vor Beginn des neuen Quartals erfolgen müssen, widrigenfalls nach§ 23 der Schulgesetze auch für dieses das Schulgeld zu entrichten ist.


