20 Grundlage der Raumerschen Grundsätze, namentlich der von ihm für die orthographische Kon- ferenz ausgearbeiteten Vorlage und unter Berücksichtigung der seitdem stattgehabten weiteren Erörterungen des Gegenstandes ausgearbeitete Regelbuch„Regeln und Wörterverzeichnis für die deutsche Rechtschreibung zum Gebrauche an den preufsischen Schulen, Weidemannsche Buch- handlung“, von dem Beginne des Schuljahres 1880/81 an allen Schulen als Norm für den ortho-
graphischen Unterricht und für die in den schriftlichen Arbeiten der Schüler einzuhaltende Orthographie dienen.— Ferner sollen alle zur Einführung im Schulunterricht zu beantragenden
deutschen Lesebücher, einschlielslich der neuen Auflagen der pereits im Gebrauche befindlichen, die vorgeschriebene Orthographie enthalten. Eine Ausnahme machen nur solche Lesebücher, welche als literarhistorische Hülfsmittel die Schreibweise der betreffenden Zeit grundsätzlich beibehalten. Endlich soll dahin gewirkt werden, dals die gleiche Orthographie auch in den anderweiten Schulbüchern zur Anwendung komme; und insbesondere sollen aus den Klassen der Sexta, Quinta und Quarta innerhalb eines Zeitraums von längstens 5 Jahren Schulbücher von abweichender Orthographie beseitigt werden.


