22 V. Aufnahme-Prüfung.
Die Aufnahmeprüfung beginnt am 25. April Morgens um 7 Uhr, wozu die Neuaufzunehmenden außer dem Schulzeugniſſe ihren Tauf⸗ und Impfſchein mitzu⸗ bringen haben. Der neue Curſus wird am 27. April eröffnet.
Auswärtigen Eltern iſt der Director bereit über die Unterbringung ihrer Söhne nähere Auskunft zu geben.
Das in halbjährigen Raten zu entrichtende Schulgeld beträgt jährlich für die Schüler der vier untern Klaſſen 20 fl. und für die der drei obern 36 fl.; das Eintrittsgeld für Neuaufgenommene beträgt in den untern Klaſſen 3 fl. 30 kr., in den obern aber 15 fl. Wer aus einer der vier untern Klaſſen in eine der drei obern verſetzt wird hat ebenfalls 15 Gulden Eintrittsgeld zu bezahlen.


