Jahrgang 
1909
Einzelbild herunterladen

10

14. Juli u. 14. August: Ernennung des Oberlehrers Schmelz zum Professor und zum Rat IV. Klasse.

22.

6.

11.

Juli:

. August: . August:

. September: . September:

. Oktober:

Oktober:

. Oktober:

November:

. Dezember:

2. Januar 1909:

. Januar:

. Juli, 10. Dezbr.,

. Februar: . Februar:

. Februar: . Februar: . Februar:

. März:

Für die Reifeprüfung wird den Schülern die Wahl zwischen Französisch und Englisch freigestellt.

Eine Revision des Turnunterrichts wird auf den 21. 8. festgesetzt.

Ein französischer Lehramtsassistent wird für das Winterhalbjahr der Anstalt überwiesen.

Die Verwaltung der Anstaltskasse wird dem Lehrer am Kgl. Realgymnasium J. Weber vertretungsweise überwiesen.

Die Anwendung des Überweisungs- und Scheckverkehrs bei Gehaltszahlungen wird empfohlen. in

Die Hundertjahrfeier der preulsischen Städteordnung am 19. 11. soll auch

den Schulen hervorgehoben werden.

Professor Selvers erhält aus Gesundheitsrücksichten Urlaub bis zu den Weih- nachtsferien.

Überweisung des wissenschaftlichen Hilfslehrers Dr. Schmidt zur Stellvertretung bis Ostern.

An Stelle des in den Ruhestand eintretenden Bezirksrabbiners Dr. Silberstein übernimmt der Bezirksrabbiner Dr. Kober den jüdischen Religionsunterricht an- der Anstalt.

Erlals der Ferienordnung für das Schuljahr 1909/10(vgl. Abschnitt VII).

Die Einführung von Direktorenversammlungen in jedem vierten Jahre, wie sie in den alten Provinzen schon längst bestehen, wird auch für die Provinz Hessen- Nassau verfügt. Die erste Versammlung ist für den Herbst 1911 in Aussicht genommen.

Professor Dr. Maurer wird aus Gesundheitsrücksichten für ein halbes Jahr

beurlaubt.

15. Januar: UÜberweisung von 6 Geschichtswerken als Prämien für gute Schüler. Es erhielten sie: Hörle, Wewer, Ola; Fabry, Trimborn, O1b; Caesar, U Ia; Koenigs, UIb. Überweisung eines Kaiserbildnisses Badt, OIIa.

Eine neue Anleitung zum Knabenturnen ist vom Ministerium zu sofortiger Ein- führung herausgegeben worden.

als Prämie. Es wurde verliehen an

Verfügung einiger Anderungen in der Ordnung für die Reifeprüfung. Eine Verkürzung der jährlichen Schulnachrichten wird genehmigt. Betrifft die Befreiung vom Zeichenunterrichte.

Neuregelung der Schulgeldsätze(vgl. Abschnitt VII).