Jahrgang 
1900
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Die Benutzung der Landesbibliothek ist den Schülern der oberen Klassen gegen Erlaubnisschein des Klassenlehrers gestattet, die der öffentlichen Lesezimmer und Leih- bibliotheken verboten.

Der Besuch von Wirtshäusern, Konditoreien, Gartenlokalen etc. innerhalb oder in der Nähe der Stadt ohne Beisein der Eltern oder deren Stellvertreter ist untersagt, desgleichen auch das Rauchen. Zusammenkünfte der Schüler in ihren Wohnungen, gemeinsame Trinkgelage, alle unerlaubten Vereinigungen. insbesonde alle Verbindungen in studentischen Formen sind untersagt, letztere bei Strafe der Entfernung.

Wer in den Schulräumen, beim Turnen, bei Schulspaziergängen, beim Schwimmen etc. mit Schufswaffen hetroffen wird, muss ebenfalls entfernt werden.

Das Baden im offenen Rhein ist auch polizeilich streng verboten.

Die Schüler haben im Winter in der Regel abends um 8 Uhr, im Sommer spätestens um 10 Uhr abends zu flause zu sein; gehen sie dennoch mit Erlaubnis der Eltern abends ins Theater, auf Bälle, in Tanzgesellschaften etc., so fällt die Verantwortung auf die Eltern; jedenfalls haben die einheimischen Schüler jedesmal vorher dem Klassen- lehrer Anzeige zu machen, die auswärtigen Schüler vorher die schriftliche Erlaubnis des Vaters bezw. Stellvertreters vorzuzeigen. Dasselbe gilt für die Tanzstunden.

Offentliche Bälle dürfen nur in Begleitung der Eltern besucht werden.

Alle Geldsammlungen sind verboten, sofern sie nicht vom Direktor erlaubt worden sind. Die Austrittserklärung hat schriftlich vor Beginn des Vierteljahres zu erfolgen, sonst ist auch für dieses das Schulgeld zu zahlen.

Montag, den 23. April, morgens von 8 Uhr ab, wird die Prüfung der neu angemeldeten Schüler stattfinden.

Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 24. April, morgens um 8 Uhr mit einer Schul- andacht für die evangelischen, um 7 ¾ Uhr mit einer Schulmesse für die katholischen Schüler.

Schulgeldermäfsigungen können nur auf Grund der Würdigkeit der Schüler und Be- dürftigkeit der Eltern und zwar höchstens für ein Schuljahr vom Direktor gewährt werden. Alle Gesuche sind schriftlich bis zum Beginn des Schuljahres einzureichen.

Die amtliche Sprechstunde des Unterzeichneten ist an allen Schultagen aufser Samstags von 3 4 Uhr nachmittags in seinem Amtszimmer No. 23/5, ELingang Luisenplatz No. 4.

Professor Dr. Fischer.