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Die Prüfung der zur Aufnahme in das Gymnasium angemeldeten Schüler wird Montag den
29. April, morgens von 7 Uhr ab stattfinden, die feierliche Eröffnung des Schuljahres Dienstag den 30. April, morgens 7 Uhr.
Wie in den letzten Programmen mitgeteilt wurde, sind die Parallelcöten der Sexta, Quinta und Quarta wegen Raummangels am Gymmasium eingezogen und statt derselben am hiesigen Realgymnasium Doppelklassen der drei Unterstufen eingerichtet worden, die nach dem gymnasialen Lehrplane unterrichtet werden. Hinsichtlich der Zuweisung der für die drei unteren Klassen angemeldeten Schüler zu der einen oder der anderen Anstalt hat das Königliche Provinzial-Schulkollegium zu Kassel unter dem 2. Oktober 1884 folgende Bestimmungen getroffen:
1) Diejenigen Knaben, füf welche der Besuch des Realgymnasiums gewünscht wird, treten ohne Rücksicht darauf, wo sie wohnen, in diese Schule ein.
2) Von den Schülern aus Wiesbaden, für welche der Besuch des humanistischen Gymnasiums gewünscht wird, sind diejenigen, welche in dem südlichen, von Friedrichstrafse und Frankfurter- strafse begrenzten Stadtteile wohnen, im Gymnasium anzumelden, in welchem sie Aufnahme finden, soweit der Raum der betreffenden Klasse reicht; diejenigen, welche nördlich von dem genannten Straſsenzuge wohnen, sind im Realgymnasium anzumelden.
3) Bei auswärtigen Knaben ist hinsichtlich der Wahl der Anstalt der Wunsch der Eltern mals- gebend. Anmeldungen einheimischer Schüler werden für das jedesmal folgende Schuljahr regelmälsig vom 10. Januar, auswärtiger Schüler vom 1. Fepruar ab entgegengenommen.
Wiesbaden, 6. April 1889. Dr. Paehler.


