Jahrgang 
1888
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22.

Mittwoch den 21. März.

Morgens von 8 9 Uhr II 2 b: Latein. Fritze. Geschichte und Geographie. Thomae. » 9 9 ½» IIl a: Homer. Lohr. 9 ½ 10» IIIb: Vergil. Flach. » 10 10 ½» I2a: Deutsch. Spieſs. » 10 ½ 11» 12b: Plato. Müller.

N

Donnerstag den 22. März c. morgens 9 Uhr wird in der Aula des Gymnasiums eine

Gedächtnisfeier

zu Ehren Seiner Majestät des hochseligen Kaisers und Königs abgehalten werden, an welche sich die Entlassung der Abiturienten anschliefsen soll.

Nach Beendigung dieser Feier werden die Ordinarien in den Klassenzimmern die Zeugnisse ver- teilen und das Ergebnis der Versetzungen bekannt machen.

Das neue Schuljahr wird Dienstag den 10. April c. morgens 7 Uhr mit der Prüfung der ein- tretenden Schüler seinen Anfang nehmen. Die feierliche Eröffnung findet Mittwoch den 11. April morgens 7 Uhr statt.

Wie im vorigjährigen Programm mitgeteilt wurde, sind die Parallelcöten der Sexta, Quinta und Quarta wegen Raummangels am Gymnasium eingezogen und statt derselben am hiesigen Realgymnasium Doppelklassen der drei Unterstufen eingerichtet worden, die nach dem gymnasialen Lehrplane unterrichtet werden. Hinsichtlich der Zuweisung der für die drei unteren Klassen angemeldeten Schüler zu der einen oder der anderen Anstalt hat das Königliche Provinzial-Schulkollegium zu Kassel unter dem 2. Oktober 1884 folgende Bestimmungen getroffen:

1) Diejenigen Knaben, für welche der Besuch des Realgymnasiums gewünscht wird, treten ohne Rücksicht darauf, wo sie wohnen, in diese Schule ein.

2) Von den Schülern aus Wiesbaden, für welche der Besuch des humanistischen Gymnasiums gewünscht wird, sind diejenigen, welche in dem südlichen, von Friedrichstrafse und Frankfurter- strafse begrenzten Stadtteile wohnen, im Gymnasium anzumelden, in welchem sie Aufnahme finden, soweit der Raum der betreffenden Klasse reicht; diejenigen, welche nördlich von dem genannten Straſsenzuge wohnen, sind im Realgymnasium anzumelden.

3) Bei auswärtigen Knaben ist hinsichtlich der Wahl der Anstalt der Wunsch der Eltern mals- gebend. Anmeldungen einheimischer Schüler werden für das jedesmal folgende Schuljahr regelmäſsig vom 10. Januar, auswärtiger Schüler vom 1. Februar ab entgegengenommen.

Wiesbaden, 15. März 1888. Dr. Paenler.