Jahrgang 
1878
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17. b) Es ist ein Dreieck zu zeichnen, von welchem gegeben sind die Grundlinie und die Mittellinien der beiden anderen Seiten.

c) Wie gross ist der Inhalt der um einen Cubus von der Kante a= 10 und der in denselben beschriebenen Kugel?

d) Wie gross sind die Winkel eines Dreiecks, wenn die Seiten a= 13,073, b= 16,392 und c= 17,148 sind? Es ist die für die logarithmische Rechnung geeignetste Formel zu wählen.

IV. Verfügungen der Behörden.

1) Königliches Provinzial-Schulkollegium theilt unter dem 4. Juni 1877 Abschrift eines Circular- Erlasses des Herrn Ministers vom 29. Mai 1877 mit, in welchem vor ungerechtfertigter Nachsicht bei Ertheilung des Zeugnisses der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig- freiwilligen Militärdienst gewarnt wird und Bestimmungen getroffen werden, um eine gleichmässige Strenge in dieser Hinsicht zu erzielen.

2) Der Herr Provinzial-Steuer-Direktor zu Cassel benachrichtigt unter dem 10. Juni vor. J. die Direktion, dass der Herr Finanz-Minister durch Erlass vom 22. Mai 1877 das Rescript über die vermin- derten Anforderungen an die wissenschaftliche Vorbildung der Candidaten für das Steuersupernumerariat auf- gehoben hat und dass die Anforderungen nunmehr wieder auf das in dem Rescript vom 14. November 1859 vorgeschriebene Mass erhöht worden sind.(Gefordert wird Reife für Oberprima.)

3) Provinzial-Schulkollegium sendet unter dem 26. Juni 1877 Abschrift eines Ministerial-Erlasses vom 20. Juni pr., betreffend Theilnahme der Schüler an derDeutschen Schulzeitung.

4) Provinzial-Schulkollegium macht unter dem 31. Juli 1877 auf Veranlassung des Herrn Ministers auf die Nachbildungen antiker Säulenkapitäle empfehlend aufmerksam, welche das deutsche Gewerbe-Museum in Berlin behufs Abgabe an Unterrichts-Anstalten hat vervielfältigen lassen.

5) Der Herr Minister der geistlichen etc. Angelegenheiten empfiehlt in einem Erlasse vom 14. November pr., mitgetheilt durch Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums vom 22. November, die Anschaffung der von Bernhard Suphan herausgegebenen Werke Herders.

6) Provinzial-Schulkollegium erlässt unter dem 20. Februar 1878 folgendes Circular-Schreiben:

. Der Herr Minister der geistlichen etce. Angelegenheiten hat in Betreff der vor kurzem an mehreren Gymnasien der Provinz Hessen-Nassau entdeckten Schülerverbindungen Folgendes bemerkt, was wir Ihnen zur Kenntnissnahme und Nachachtung mittheilen:

Die in neuerer Zeit an mehreren Gymnasien der dontigen Provinz entdeckten Schülerver- bindungen sind nach Tendenz und Organisation gleich verwerffich und verderblich. Dass denselben energisch entgegengetreten wurde, hat meine volle Zustimmung. Von Wichtigkeit aber ist, dass bei der Aufnahme solcher vegen Theilnahme an einer Verbindung entfernter Schüler einer Anstalt seitens der Direktoren der übrigen Gymnasien mit gleicher Vorsicht und Strenge verfahren wird. Zu dem Zwecke werden die betreffenden Direktoren in keinem Falle versäumen dürfen, sich mit ihrem entlassenden Collegen in Verbindung zu setzen und sich alle den aufzunehmenden Schüler betreffenden Vorgänge mittheilen zu lassen, nachdem sie die Druzeneilrten Abgangszeugnisse sorg- ulrig geprüft haben. Ist dies geschehen, so ist dem aufzunehmenden Schüler vor der Conferenz zu Protocoll zu eröffnen, dass er bei dem ersten ähnlichen Vergehen oder einem Versuch dazu auch von der neuen Anstalt ausgeschlossen werden würde.

7) Bezüglich der angeordneten Schulgeld-Erhöhung vergl. S. 14.