Jahrgang 
1878
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Betheiligung des ganzen Gymnasiums an der Begräbnissfeier nicht stattfinden, doch gaben dem Verblichenen einige Lehrer und Mitschüler das Geleit zur Ruhestätte. Am 29. November v. Js. verschied der Untertertianer Hans Tübben, ein reich begabter und sehr strebsamer Knabe, dem Lehrer und Schüler am 2. Dezember die letzten Ehren erwiesen. Mit nicht minder schmeralicher Theilnahme erfüllte uns endlich die Nachricht von dem Abscheiden eines gleichfalls recht wackeren Schülers, des Untertertianers Walther Schmidt, der am 5. Januar d. Js. abberufen wurde. Auch ihm leistete die Anstalt am 8. Januar die traurige letzte Pflicht.

Im Einzelnen ist aus der Chronik der Anstalt noch Folgendes zu berichten:

1) Eröffnung des Schuljahres und Prüfung der neu eintretenden Schüler am Mittwoch den 11. April 1877. 2) Pfingstferien vom 10. bis 27. Mai. 3) Am 11., 12. und 21. Juni wurde der Nachmittagsunterricht wegen grosser Hitze ausgesetzt.

4) Am Samstag den 1. September fand zur Vorfeier des Sedanfestes in der Aula des Gymnasiums ein öffentlicher Schulaktus statt, auf welchem der Direktor die Festrede hielt. Zugleich wurden die Abiturienten des Herbsttermins feierlich aus der Schule entlassen. 1

5) Vom 2. September bis zum 8. October dauerten die Herbstferien. Während derselben(vom 26. bis 29. September) wurde in hiesiger Städt unter dem Präsidium des Unterzeichneten und des Herrn Professor Dr. Usener aus Bonn die zweiunddreissigste Versammlung Deutscher Philologen und Schul- männer abgehalten. In den Räumen des Gymnasiums fanden die Berathungen der pädagogischen und der kritisch-exegetischen Section statt.

6) Weihnachtsferien vom 22. Dezember 1877 bis zum 7. Januar 1878.

7) Am 22. März c. feierten wir das allerhöchste Geburtsfest Seiner Majestät des Kaisers und Königs in gewohnter Weise. Die Festrede hielt der Oberlehrer Dr. Flach.

8) Am Sonntag den 27. März beehrte der Vortragende Rath im Cultus-Ministerium, Herr Geheim- rath Dr. Stauder aus Berlin, der am vorhergehenden Tage schon an unserem Schulaktus Theil genommen hatte, das Gymnasium mit einem Besuche, indem er während des Vormittags dem Unterrichte der meisten Lehrer beiwohnte. Derselbe sprach, bevor er schied, dem Unterzeichneten seine Befriedigung über die Fort- schritte aus, welche die Anstalt bezüglich ihrer Leistungen in den letzten Jahren gemacht habe.

9) Zum Schluss haben wir an dieser Stelle über den Plan der Erbauung einer Turnhalle für die veiden hiesigen Gymnasien und der räumlichen Erweiterung unserer Anstalt zu berichten. Was den ersteren anlangt, so ist zwar im verflossenen Jahre der Bau noch nicht in Angriff genommen worden, allein wir konnten wenigstens eine Verbesserung des Turnbetriebes dadurch herbeiführen, dass wir den Unterricht von dem ziemlich weit entfernten, an der oberen Rheinstrasse gelegenen früheren Turnplatze in den Garten des dem Nassauischen Central-Studienfonds gehörigen, vormals Bernhardt'schen Besitzthums verlegten. Da dieser für die Erbauung der Turnhalle bestimmte Platz in unmittelbarer Nähe der Anstalt liegt, so wurde dadurch eine weit zweckmässigere Einfügung des Turnunterrichts in den Schulplan und eine bessere Aus- nutzung der Zeit ermöglicht. Inzwischen hat Seine Excellenz der Herr Minister durch Erlass vom 12. März c. genehmigt, dass der projectirte Neubau der Turnhalle nunmehr zur Ausführung kommt, und wird dem- nächst mit den Arbeiten begonnen werden. Nach Vollendung des Baues soll für das ganze Jahr ein geregeltes Klassenturnen eingeführt werden. Freilich hat der Herr Minister angeordnet, dass zur Beschaffung der Mittel zur Verzinsung und Amortisation des aufzunehmenden Baukapitals das Schulgeld sowohl beim Gymnasium wie beim Realgymnasium vom Beginn des nächsten Sommerhalbjahres ab auf den Satz von 100 Mark für alle Klassen erhöht wurde. Indess ist gleichzeitig gestattet worden, dass für einige Jahre anstatt der bisherigen 10% 15 Procent Freischüler zugelassen werden. Dadurch sind wir in den Stand gesetzt, einer nicht unerheblichen Anzahl von Schülern bedeutende Ermässigungen des Schulgeldes z2u- bewilligen und somit auch den Kindern weniger bemittelter Eltern den Besuch des Gymnasiums möglich zu machen, wenn sich dieselben durch Fleiss, gutes Betragen und mindestens befriedigende Leistungen der Wohlthat würdig zeigen. Gänzlicher Erlass des Schulgeldes kann von jetzt ab nur in den allerdringendsten Fällen gewährt werden.