Jahrgang 
1930
Einzelbild herunterladen

2. Lehrmittel-Sammlung für den botan.-zoologi- giſchen Unterricht, z3. Lehrmittel-Sammlung für den chemiſch-phyſi- kaliſchen Unterricht, 4. Lehrmittel-Sammlung für den Unterricht in Erdkunde, Geſchichte, Sprachen, 5. Lehrmittel-Sammlung für den Unterricht in Feldmeſſen und Nivellieren, 6. Lehrmittel-Sammlung für den Unterricht in Zeichnen. Die Sammlungen werden von den betreffenden Fachlehrern verwaltet. Die einzelnen Sammlungen wurden im Laufe des Jahres nach Bedarf ergänzt. Herr Studiendirektor Dr. Helmkampf ſchenkte der Schule eine Büſte von Albrecht Thaer.

16. Ausflüge und Beſichtigungen.

werden regelmäßig ausgeführt und dienen zur Unterſtützung des Klaſſenunterrichts.

Unter anderem unternahm Studienrat Dr. Schwing mit ſeiner Klaſſe LIII a einen Ausflug an den Rhein in der Zeit von Freitag, den 27. Sep- tember bis zum Sonntag, den 29. September.

17. Schulordnung.

Jeder Schüler erhält bei ſeinem Eintritt die Schulordnung ausgehändigt, die er aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen hat. Die Schul- ordnung iſt den geſetzlichen Vertretern, gegebe- nenfalls auch dem Penſionshalter vorzulegen, die durch ihre Unterſchrift die Zuſtimmung zu der Schulordnung bekunden.

18. Schülervereine.

V. D. A.

Mitgliederzahl 60. Vom 8.15. Sept. 1929 fand in Weilburg eine Werbewoche des V. D. A. ſtatt, an der ſich die Schulgruppen durch eifrige Sammeltätigkeit beteiligten. Von der Schulgruppe der Höheren Landwirtſchaftsſchule wurden 159 M aufgebracht. Am Volkstrauertag, am Sonntag, den 16. März 1930, wurde von den Schulgruppen Weilburgs in der Aula des Gymnaſiums eine ge- meinſame Feier veranſtaltet zur Erinnerung an die Gefallenen und an die durch den Weltkrieg verlorenen Gebiete. Um Bilder aus dieſen Ge- bieten reihten ſich Gedichte und Chöre. Der Er- lös aus dieſer Veranſtaltung wird als Jubiläums- ſpende der Schulgruppen dem V. D. A. zu ſeinem zojährigen Beſtehen(Pfingſten 1930) überwieſen.

B. Mit der Landwirtſchaftsſchule verbundene Anſtalten und Veranſtaltungen.

1. Das pädagogiſche Seminar dient der Ausbildung der Kandidaten des land- wirtſchaftlichen Lehramts an landwirtſchaftlichen Lehranſtalten. Sie haben das Reifezeugnis einer 9-klaſſigen höheren Schule, 3 Jahre landwirtſchaft- liche Praxis, 6 Semeſter Studium und Diplom- examen nachzuweiſen.

Wer das Seminarjahr ableiſten will, hat vor I. März, bzw. September ein Geſuch an das Mini- ſterium für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten in Berlin zu richten, das ihn einem der Seminare (Weilburg, Hildesheim, Eldena, Dahme, Cleve, Liegnitz) zuweiſt. Nach erfolgreichem, einjähri- gem Beſuch des Seminars erhält der Kandidat das Befähigungszeugnis als Lehrer der Landwirtſchaft an landwirtſchaftlichen Lehranſtalten. Bewerber um Stellen an höheren Landwirtſchaftsſchulen müſſen evtl. noch ein Probejahr ableiſten. Die Mitglieder des Seminars werden theoretiſch und praktiſch durch Lehrer der Anſtalt in die allge- meine Pädagogik und die beſondere Methodik der einzelnen Unterrichtsfächer eingeführt.

Der Leiter der Landw. Schule in Weilburg, die mit der Höheren Landwirtſchaftsſchule in Arbeits- gemeinſchaft ſteht, übernimmt die Einführung in die Wirtſchaftsberatung.

Seit I. April 1924 iſt die neue Ordnung der-

dagog. Ausbildung für das Lehramt der Land- wirtſchaft in Preußen in Kraft. Bei der Mel- dung zum Eintritt ins Seminar haben die Bewer- ber dem Miniſterium an Perſonalpapieren vorzu- legen: 1. Lebenslauf, z. Leumundszeugnis, 3. Ge- burtszeugnis, 4. Staatsangehörigkeitsausweis, 5. amtsärztliches Zeugnis, 6. Schulabgangszeugnis, 7. Zeugniſſe über z-jährige Praxis, 8. Zeugnis über Ablegung der Diplomprüfung, 9. Nachweis über Teilnahme an Vorleſungen in Pſychologie und Pädagogik und an praktiſchen Arbeiten im chem.- phyſik. Laboratorium, evtl. Nachweis über Kriegs- teilnahme.

Die Seminarausbildung dauert ein Jahr. Am Jahresſchluß unterziehen ſich die Kandidaten einer pädagog. Prüfung. An ſchriftlichen Prüfungsar- beiten ſind eine Hausarbeit aus der Unterrichts- und Erziehungslehre und eine Klauſurarbeit(aus dem Gebiet der Wirtſchaftsberatung) zu liefern. Nach Ableiſtung von Lehrproben und Beſtehen der mündlichen Prüfung erhält der Kandidat vom Miniſterium dasZeugnis über die pädagog. Prü fung für das Lehramt der Landwirtſchaft.

Die Anſtellung an Höh. Landwirtſchaftsſchulen und an Landw. Schulen und Ackerbauſchulen re- gelt ſich nach den Beſtimmungen vom 1. Auguſt

1923.

13