Jahrgang 
1927
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B. Wit der Landwirtſchaftsſchule verbundenennſtalten und Veranſtaltungen.

1. Das pädagogiſche Seminar dient der Ausbildung der Kandidaten des landwirt⸗ ſchaftlichen Lehramts an landwirtſchaftlichen Lehr⸗ anſtalten. Sie haben das Reifezeugnis einer 9⸗klaſ⸗ ſigen höheren Schule, 3 Jahre landwirtſchaftliche Praxis, 6 Semeſter Studium und Staatsexamen nachzuweiſen.

Wer das Seminarjahr ableiſten will, hat vor 1. März bzw. September ein Geſuch an das Miniſterium für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten in Berlin zu richten, das ihn einem der Seminare(z. B. Weil⸗ burg, Hildesheim, Eldena, Dahme, Cleve, Liegnitz) zuweiſt. Nach erfolgreichem, einjährigem Beſuch des Seminars erhält der Kandidat das Befähigungs⸗ zeugnis als Lehrer der Landwirtſchaft an landwirt⸗ ſchaftlichen Lehranſtalten. Bewerber um Stellen an

benslauf, 2. Leumundszeugnis, 3. Geburtszeugnis, 4. Staatsangehörigkeitsausweis, 5. amtsärztliches Zeugnis, 6. Schulabgangszeugnis, 7. Zeugniſſe über 3⸗jährige Praxis, 8. Zeugnis über Ablegung der Di⸗ plomprüfung, 9. Nachweis über Teilnahme an Vor⸗ leſungen in Pſychologie und Pädagogik und an prak⸗ tiſchen Arbeiten im chem.⸗phyſik. Laboratorium, evtl. Nachweis über Kriegsteilnahme.

Die Seminarausbildung dauert ein Jahr. Am Jahresſchluß unterziehen ſich die Kandidaten einer pädagog. Prüfung. An ſchriftlichen Prüfungsarbei⸗ ten ſind eine Hausarbeit aus der Unterrichts⸗ und Erziehungslehre und eine Klauſurarbeit(aus dem Gebiete der Wirtſchaftsberatung) zu liefern. Nach Ableiſtung von Lehrproben und Beſtehen der münd⸗ lichen Prüfung erhält der Kandidat vom Miniſteri⸗

Das pädagogiſche Seminar für Landwirtſchaftslehrer auf Wirtſchaftsberatung

Landwirtſchaftsſchulen müſſen evtl. noch ein Probe⸗ jahr ableiſten. Die Mitglieder des Seminars wer⸗ den theoretiſch und praktiſch durch Lehrer der An⸗ ſtalt in die allgemeine Pädagogik und die beſondere Methodik der einzelnen Unterrichtsfächer eingeführt.

Der Leiter der landw. Schule in Weilburg, die mit der Landwirtſchaftsſchule in Arbeitsgemeinſchaft ſteht, übernimmt die Einführung in die Wirtſchafts⸗ beratung.

Seit 1. April 1924 iſt die neue Ordnung der pä⸗ dagog. Ausbildung für das Lehramt der Landwirt⸗ ſchaft in Preußen in Kraft.— Bei der Meldung zum Eintritt ins Seminar haben die Bewerber dem Mi⸗ niſterium an Perſonalpapieren vorzulegen: 1. Le⸗

um das„Zeugnis über die pädagog. Prüfung für das Lehramt der Landwirtſchaft“.

Die Seminarmitglieder haben ihre Lebensführung aus eigenen Mitteln zu beſtreiten. In Fällen drin⸗ gender Bedürftigkeit behält ſich das Miniſterium vor, widerrufliche Unterhaltszuſchüſſe zu gewähren.

Die Inhaber freiſtehender Wohnungen ſind beim Hausmeiſter der Landwirtſchaftsſchule zu erfahren.

Die Anſtellung an Landwirtſchaftsſchulen und an landw. Schulen und Ackerbauſchulen regelt ſich nach den Beſtimmungen vom 1. Auguſt 1923.

Der Beſuch des Weilburger Seminars im Jahre heche⸗ ergibt ſich aus nachſtehender Zuſammenſtel⸗ ung.

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