Jahrgang 
1916
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außerdem einige Kenntnis der deutſchen Zeichenſetzung, die Anfänge des Franzöſiſchen, Zu⸗ ſammenzählen und Abziehen gemeiner Brüche.

Für IV beim Oſtertermin: Sicherheit in der deutſchen Rechtſchreibung und Zeichenſetzung, die Grundbegriffe der Sprachlehre(ſichere Unterſcheidung der Wortarten, Satzteile und Satz⸗ arten, der deutſchen Beugungs⸗ und Zeitwortformen), Leſen und Ueberſetzen leichter franzöſiſcher Sätze, Sicherheit im Rechnen mit gemeinen und Dezimalbrüchen. Beim Herbſttermin außerdem die franzöſiſche regelmäßige Deklination und Konjugation, die Dreiſatzrechnung und die An⸗ fänge der Raumlehre(Linien, Winkel, Dreiecke).

Für III in beiden Terminen: ein einfacher deutſcher Aufſatz erzählenden oder beſchrei⸗ benden Inhalts, die regelmäßige franzöſiſche Formenlehre, die geſamte Bruchrechnung und Dreiſatzrechnung, die Anfänge der Raumlehre(Linien, Winkel, Dreiecke), das Wichtigſte aus der Sage und Geſchichte des Altertums ſowie aus der Erdkunde der Mittelmeerländer.

c) Zur Aufnahme in die Klaſſen I! und I befähigen Zeugniſſe aus oberen K. Klaſſen anderer höherer Lehranſtalten nicht; die hierfür erforderlichen Kenntniſſe können nur durch ein Zeug⸗ nis einer gleich eingerichteten Landwirtſchaftsſchule oder durch eine Prüfung nachgewieſen werden. Die Anforderungen ergeben ſich aus dem beſonderen Lehrplan der vorangehenden Klaſſen.

Ausweispapiere: Bei jeder Aufnahme iſt ein Geburtsſchein, ein Abgangszeugnis von der zuletzt beſuchten Anſtalt, ſowie ein Impfungs⸗ bezw. Wiederimpfungsſchein vorzulegen.

Schulgeld: Das Schulgeld beträgt jährlich a. für die Vorſchulklaſſen V uiſd IV 100 Mark, b. für die Fachklaſſen III, II, 130 Mark. Es iſt vierteljährlich im voraus an die Stadtlaſſe 1 Weilburg zahlbar. Abmeldungen von Schülern müſſen ſpäteſtens am Ende eines Vierteljahres erfolgen; andernfalls erhebt die Stadt Anſpruch auf das Schulgeld für das laufende Vierteljahr. Außer dem Schulgeld werden ſonſtige Abgaben nicht erhoben.

Schülerwohnungen:

Mit der Landwirtſchaftsſchule iſt eine Erziehungsanſtalt(Internat), in der die Zöglinge zuſammen wohnen, nicht verbunden. Von auswärts ſtammende Schüler, die in Weilburg wohnen wollen oder müſſen, finden Unterkunft bei Familien in der Stadt. Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler bedarf der vorher einzuholenden Genehmigung des Direktors, der den Eltern mit Vorſchlägen und Rat gern zur Seite ſteht. Die Penſionshalter gelten als Stellvertreter der Eltern und übernehmen deren Erziehungsarbeit. Die Schüler haben ſich daher ihren Anordnungen und der Hausordnung durchaus zu fügen. Es iſt wün⸗ ſchenswert, wenn die Eltern den Penſionshaltern auch die Zuteilung und Ueberwachung des Taſchengeldes anvertrauen. Die Schule kann in keinem Fall dulden, daß die Schüler in den Penſionen ihre Lebensführung nach eigenem Ermeſſen ſelbſtändig regeln.

Bietet die bisherige Wohnung nicht die nötige Gewähr für eine wünſchenswerte Ent⸗ wicklung des Schülers, ſo ordnet der Direktor einen Wohnungswechſel an. In den Woh⸗ nungen ſind die auswärtigen Schüler der Beaufſichtigung durch ihre Klaſſenlehrer ſowie durch den Direktor unterworfen.

Die Penſionspreiſe betragen je nach den Anſprüchen, die von den Eltern geſtellt werden, jährlich etwa 800 bis 1500.

Schulordnung: Jeder Schüler erhält bei ſeinem Eintritt in die Anſtalt eine Schulordnung, deren Be⸗ ſtimmungen er genau befolgen muß. Die geſetzlichen Vertreter der Schüler, ſowie die Pen⸗ ſionshalter erkennen ſie durch ihre Unterſchrift als verbindlich an.