Jahrgang 
1926
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begabter, bedürftiger Schüler zur Verfügung. Dieſe Ibrderung kann in de Form der Schulgeldbefreiung oder ⸗ermäßigung, der Gewährung einer Erziehungsbeihilfe oder der leihweiſen Hergabe von Lernmitteln an Schüler geſchehen. Leihweiſe Hergabe von Lern⸗ mitteln an wirklich bedürftige Schüler wird in der Regel in der Form der Be⸗ gründung und Fortführung einer Hilfsbücherei zu geſchehen haben. In ſolche Hilfsbüche⸗ reien können außer den eigentlichen Lehrbüchern auch Hilfsmittel für den Arbeitsunterricht und die Arbeitsgemeinſchaften eingeſtellt werden.

Alle dieſe Maßnahmen ſollen im Dienſt planmä iger Begabtenausleſe ſtehen und dürfen nur noch ſolchen Schülern zugute kommen, deren Perſönlichkeit und Leiſtungen die Arſwendung öffentlicher Mittel wirkli rechefertigen.

3. Auf das gegenſeitige Intereſſe, weiches Elternſchaft und Lehrer doran haben, in be⸗ ſtändiger Fühlung mit einander zu ſtehen iſt im Bericht des Vorjahres hingew eſen worden. Es muß aber grundſätzlich abgelehnt werden, in den letzten 4 Schul⸗ wochen über die Verſetzungsanſichten Auskunft zuerteilen.

4. Ferienordnung für das Schuljahr 1926/27:

Schluß des Unterrichts. (nach Beendigung der Wiederbeginn des Unterrichts 3. Schulſtunde! Oſterferien Samstag, den 27. März 1926 Dienstag, den 13. April 1926 Pfingſtferien Freitag, den 21. Mai Dieostag, den 1. Juni 2. 8 Sommerferien Freitag, den 16. Juli 1 n Dienstag, den 17. Aug. 5 Herbſtferien Dienstag, den 28. Sept. Mittwoch, den 13. Okt. Weihnachtsferien Donnerutag, den 23. Dez. Freitag, den 7. Jan. 1927 Oſterferien Freitag, den 8. April 1927 71

5. Zur Vermeidung von zweckloſen Anfragen wird darauf hingewieſen, daß im Anſchluß an die Ferien, alſo vorher und nachher, Urlaub nicht erteilt werden kann.

6. Das Weilburger Gymnaſium beibt humaniſtiſches Gymnaſi⸗ Laut Erlaß vom 3. April 1926 U. II 5160 beabſichtigt der Herr Miniſter vorläufig nicht mehr, in der Schulform unſe rer Anſtalt eine Aenderung eintreten zu laſſen.

Dr. Rüttgers, Studiendirektor.