Jahrgang 
1913
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V. Stiftungen und Unterstützungen.

Die Zahl der Freischüler betrug in diesem Jahre 15, die Summe des erlas- senen Schulgeldes 1510 Mk.

Aus den Zinsen derStiftung früherer Schüler erhielten je 50 Mark Ober- primaner Schneider und Unterprimaner Sattler, je 40 die Obersekundaner Caspari und Waldschmidt. Das Kapital beträgt zur Zeit 5892 Mk.

VI. Mitteilungen an die Eltern und Schüler.

Mittwoch, den 19. März wird das Schuljahr geschlossen werden.

Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 3. April. An diesem Tage findet von morgens 8 Uhr ab auch die Aufnahmeprüfung statt. Der Unterricht beginnt Freitag, den 4. April, um 7 Uhr.

Bei der Anmeldung sind die Zeugnisse über den bisherigen Unterricht, ein Ge- burts- oder Taufschein und ein Impfschein, oder nach zurückgelegtem 12. Lebensjahre ein Wiederimpfschein vorzulegen. Schüler, welche bereits eine höhere Schule besucht haben, müssen ein vorschriftsmässiges Abgangszeugnis dieser Schule beibringen.

Das Schulgeld beträgt jährlich 130 Mark für die unteren, 150 Mark für die oberen Klassen und ist vierteijährlich vorauszuzahlen. Das Eintrittsgeld beträgt 9 Mark.

Die Fericnordnung ist folgende: Ostern 1913 vom 19. März bis 3. April, Pfingsten vom 9. bis 16. Mai, Sommer vom 4. Juli bis 5. August, Herbst vom 27. September bis 14. Oktober, Weihnachten vom 20. Dezember bis 3. Januar 1914. Schluss des Schul- jahres 4. April 1914. Die Daten bezeichnen die Tage des Schlusses und des Anfangs des Unterrichts.

Die Sprechstunden der Lehrer sind aus dem am schwarzen Brett im Flur des Gymnasial-Hauptgebäudes angehefteten Verzeichnis zu erseben.

Auf die Konfirmation kann bei Aufstellung des Lektionsplans für das Winter-Halb- jahr nur dann Rücksicht genommen werden, wenn die Eltern die Konfirmation ihrer Söhne in die Lehrzeit der Tertia verlegen.

Die Abmeldung eines Schülers kann nur von dem gesetzlichen Vertreter mündlich oder schriftliech bei dem Direktor bewirkt werden. Erfolgt dieselbe nicht spätestens in der auf den Tag des Schulschlusses folgenden Woche, so hat der Abmeldende das Schulgeld für ein weiteres Vierteljahr zu zahlen.

Die Wahl der Wohnung bedarf für auswärtige Schüler der vorher einzu- holenden Genehmigung des Direktors. Bietet die Wohnung für die gesunde Ent- wickelung eines Schülers keine Bürgschaft, so ordnet der Direktor einen Wohnungswechsel an.

Der Königliche Gymnasialdirektor Dr. Carl Euler.