Jahrgang 
1912
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V. Stiftungen und Unterstützungen.

Die Zahl der Freischüler betrug in diesem Jahre 16, die Summe des erlassenen- Schulgeldes 1695 Mk.

Aus den Zinsen derStiftung früherer Schüler erhielten je 50 Mk. die Oberprimaner Feldhausen, Unterprimaner Schneider und der Obersekundaner Benner. Das Kapital beträgt zur Zeit 5892,67 Mk.

VI. Mitteilungen an die Eltern und Schüler.

Samstag, den 30. April wird das Schuljahr geschlossen werden.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 15. April. An diesem Tage findet von morgens 8 Uhr ab die Aufnahmeprüfung statt. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 16. April, um 7 Uhr.

Bei der Anmeldung sind die Zeugnisse über den bisherigen Unterricht, ein Ge- burts- oder Taufschein und ein Impfschein, bezw. nach zurückgelegtem 12. Lebensjahre ein Wiederimpfschein vorzulegen. Schüler, welche bereits eine höhere Schule besucht haben, müssen ein vorschriftsmässiges Abgangszeugnis dieser Schule beibringen.

Das Schulgeld beträgt jährlich 130 Mark für die unteren, 150 Mark für die oberen Klassen und ist vierteljährlich vorauszuzahlen. Das Eintrittsgeld beträgt 9 Mark.

Die Ferienordnung ist folgende: Ostern 1912 vom 30. Marz bis 15. April, Pfingsten vom 24. bis 31. Mai, Sommer vom 5. Juli bis 6. August, Herbst vom 28. September bis 14. Oktober, Weihnachten vom 20. Dezember bis 3. Januar 1913. Schluss des Schul- jahres 19. März 1913. Die Daten bezeichnen die Tage des Schlusses und des Anfangs des Unterrichts.

Die Sprechstunden der Lehrer sind aus dem am schwarzen Brett im Flur des Gymnasial-Hauptgebäudes angehefteten Verzeichnis zu ersehen.

Auf die Konfirmation kann bei Aufstellung des Lektionsplans für das Winter-Halb- jahr nur dann Rücksicht gonommen werden, wenn die Eltern die Konfirmation ihrer Söhne in die Lehrzeit der Tertia verlegen.

Die Abmeldung eines Schülers kann nur von dem gesetzlichen Vertreter mündlich oder schriftlich bei dem Direktor bewirkt werden. Erfolgt dieselbe nicht spätestens in der auf den Tag des Schulschlusses folgenden Woche, so hat der Abmeldende das Schulgeld für ein weiteres Vierteljahr zu zahlen.

Die Wahl der Wohnung bedarf für auswärtige Schüler der vorher einzu- holenden Genehmigung des Direktors. Bietet die Wohnung für die gesunde Ent- wickelung eines Schülers keine Bürgschaft, so ordnet der Direktor einen Wohnungs- wechsel an. 4

Der Königliche Gymnasial-Direktor

Dr. Carl Euler.