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V. Stiftungen und Unterstützungen.
Die Zahl der Freischüler betrug in diesem Jahre 15, die Summe des erlas- senen Schulgeldes 1652,50 Mk.
Aus den Zinsen der„Stiftung früherer Schüler“ erhielten je 50 Mk. die Ober- prim aner Knörr und Langreuter und der Unterprimaner Karl Müller. Das Kapital beträgt zur Zeit 5860 Mk.
VI.
Mittwoch, den 5. April wird das Schuljahr geschlossen werden.
Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 20. April. An diesem Tage findet von morgens 8 Uhr ab auch die Aufnahmepr üfung statt. Der Unterricht beginnt Freitag, den 21. April, um 8 Uhr.
Bei der Anmeldung sind die Zeugnisse über den bisherigen Unterricht, ein Ge- burts- oder Taufschein und ein Impfschein, bezw. nach zurückgelegtem 12. Lebensjahre ein Wiederimpfschein vorzulegen. Schüler, welche bereits eine höhere Schule besucht haben, müssen ein vorschriftsmässiges Abgangszcugnis dieser Schule beibringen.
Das Schulgeld beträgt jährlich 130 Mark für die unteren, 150 Mark für die oberen Klassen und ist vierteljährig vorauszuzahlen. Das Eintrittsgeld beträgt 9 Mark.
Die Ferienordnung ist folgende: Ostern 1911 vom 5. bis 20. April, Pfingsten vom 2. Juni bis 9. Juni, Sommer vom 7. Juli bis 8. August, Herbst vom 30. September bis 16. Oktober, Weihnachten vom 21. Dezember bis 4. Januar 1912, Ostern 1912 vom 30.
März ab. Die Daten bezeichnen die Tage des Schlusses und des Anfangs des ÜUnterrichts.
Die Sprechstunden der Lehrer sind aus dem am schwarzen Brett im Flur des Gymnasial-Hauptgebäudes angehefteten Verzeichnis zu ersehen.
Auf die Konfirmation kann bei Aufstellung des Lektionsplans für das Winter-Halb- jahr nur dann Rücksicht genommen werden, wenn die Eltern die Konfirmation ihrer Söhne in die Lehrzeit der Tertia verlegen.
Die Abmeldung cines Schülers kann nur von dem gesetzlichen Vertreter mündlich oder schriftlich bei dem Direktor bewirkt werden. Erfolgt dieselbe nicht spätestens in der auf den Tag des Schulschlusses folgenden Woche, so hat der Abmeldende das Schulgeld für ein weiteres Vierteljahr zu zahlen.
Dio Wahl der Wohnung bedarf für auswärtige Schüler der vorher einzu- holenden Genchmigung des Direktors. Bietet die Wohnung für die gesunde Ent- wickelung eines Schülers keine Bürgschaft, so ordnet der Direktor einen Wohnungswechsel an.
Der Königliche Gymnasialdirektor Dr. Carl Euler.


