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vorzulegen. Schüler, welche bereits cine höhere Schule besucht, haben, haben ein vor-
schriftsmässiges Abgangszeugnis beizubringen.
Das Schulgeld beträgt 130 Mark für das Jahr und ist vierteljährlich vorauszubezahlen. Das Eintrittsgeld beträgt 9 Mark.
Gesuche um Befreiung vom Schulgeld sind vor Beginn des neuen Viertel- jahres an den Direktor zu richten. Nur würdige Schüler finden Berücksichtigung.
Die Eltern unserer Schüler werden im Interesse des Schul- und des Konfirmanden- unterrichts gebeten, die Konfirmation ihrer Söhne möglichst in die Lehrzeit der Tertia zu legen. Nur in diesem Falle kann bei Aufstellung des Lektionsplanes für das Winter- Semester auf die Konfirmation Rücksicht genommen werden.
Die Sprechstunden der Lehrer sind aus dem Anschlag am schwarzen Brett im Flur des Gymnasial-Hauptgebäudes zu ersehen. Handelt es sich um einen Besuch bei dem
Ordinarius oder Direktor, so ist im Interesse einer Verständigung mit den betreffenden
Fachlehrern vorherige Anmeldung erwünscht. Die Abmeldung eines Schülers kann nur von deren gesetzlichen Vertretern mündlich oder schriftlich bei dem Direktor bewirkt werden. Erfolgt dieselbe nicht spätestens in
der auf den Tag des Schulschlusses folgenden Woche, so hat der Abmeldende das Schul-
geld für ein weiteres Vierteljahr zu zahlen. Die Wahl der Wohnung bedarf für auswärtige Schüler der vorher einzuholenden
Genehmigung des Ordinarius.
Der Königliche Gymnasial-Direktor
Dr. Paulus.


