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Von der Dr. Braunfels-Stiftung: Cervantes, Don Quijote, übersetzt von L. Braunfels. 4 Bde. Von Herrn Pfarrer Finscher in Birkenfeld: Eine Anzahl älterer Bücher. Von Herrn Buchhändler Diesterweg: Beyer, Technik der Dichtkunst. Hoymeister, Leben Philipps des Grossmütigen. Mühe, Kosma. Briefwechsel Friedrich des Grossen. Hellwald, Aus der Urzeit. Eichner, Aus den Werkstätten des Geistes.
II. Die Schülerbibliothek: Von Herrn Buchhändler Diesterweg: Hoffmeister, Philipp der Grossmütige. Helluald, Aus der Urzeit. Eichner, Aus den Werkstätten des Geistes. III. Die Unterstützungsbibliothek:
Von den Verlagshandlungen von G. Grote in Berlin und F. Hirt in Breslau eine Anzahl neuer, von mehreren Abiturienten und Schülern der Anstalt eine Anzahl gebrauch- ter Schulbücher.
VI. Stiftungen und Unterstützungen.
1. Die Zahl der Freischüler während des Rechnungsjahres 1904 betrug 16, die Summe des erlassenen Schulgeldes 1781 Mk.
2. Aus der Unterstützungsbibliothek wurden in diesem Schuljahr 120 Bücher an 25 Schüler der Anstalt ausgeliehen.
3. Die im Jahre 1897 von Väütern hiesiger Abiturienten begründete„Stiftung früherer Schüler“ hat in diesem Jahre leider keinen Zuwachs erbalten. Dieselbe wird dem Wohlwollen der Eltern und der früheren Schüler der Anstalt angelegentlichst empfohlen.
VII. Mitteilungen an die Eltern und Schüler.
Samstag, den 15. April wird das Schuljahr geschlossen werden.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den l. Mai mit der Aufnahmeprüfung.
Bei der Anmeldung sind die Zeugnisse über den bisherigen Unterricht, sowie ein Geburts- und Impfschein, bezw. nach zurückgelegtem 12. Lebensjahre ein Wiederimpf- schein vorzulegen. Schüler, welche bereits eine höhere Schule besucht haben, müssen ein vorschriftsmässiges Abgangszeugnis beibringen.
Das Schulgeld beträgt 130 Mark für das Jahr und ist vierteljährig voraus zu be- zahlen. Das Eintrittsgeld beträgt 9 Mark.
Gesuche um Befreiung vom Schulgeld sind vor Beginn des neuen Vierteljabres an den Direktor zu richten. Die Berücksichtigung des Gesuchs hängt lediglich von der Würdigkeit und Bedürftigkeit des betreffenden Schülers ab. Beim Wegfall dieser Beding- ung wird das Benefizium entzogen.


