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Entlaſſung der Abiturienten am Nachmittag des zweiten Prüſungstages um 3 Uhr ein der Aula erfolgen.— Zur Prüfung wie zum Redeact werden glle Freunde des Schulweſens geziemend eingeladen. unt dln wll u Hac b Die Ferien dauern bis zum 15. April. Die Prüfung zur Aufnahme im Schul⸗ — jahr 1850/5 1f beginnt am 15. April, Morgens 6 Uhr, und die Theilnehmer an derſelben wollen ihre Anmeldung unter Vorlegung der nöthigen Zeugniſſe mehrere Tage vorher„an das Gymnaſium“ gelangen laſſen. Bemerkt kann für Eltern und Vor⸗ münder noch werden, daß die beſtehende Verordnung, wornach die Aufnahme in das Gymnaſium, mithin auch eine vorausgehende Prüfung behufs derſelben, im Laufe des Schuljahrs, alſo auch vor Beginn des Winterſemeſters, nur ausnahmsweiſe auf beſonderes Anſuchen vom Herzogl. Staatsminiſterium, Abtheilung des Innern, geſtattet werden kann, unterm 13. November 1849 in Erinnerung gebracht worden iſt. b. Die Aufnahme der am 15. April Geprüften, ſo wie der aus einer inländiſchen öffentlichen Gelehrtenſchule etwa hierher übergehenden und mit dem Zeugniß der Ent⸗ laſſung aus derſelben verſehenen Schüler, erfolgt am 16. April, Vormittags 7 Uhr, bei Eroͤffnung des Schuljahrs durch die allgemeine Verſammlung aller Lehrer und Schüler in der Aula, worauf ſofort an demſelben Tage der Unterricht durch alle Claſſen nach dem genehmigten Lehr⸗ und Stundenplan beginnt.
. 2 W. Metzler, Gymnaſial⸗Director.
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