Jahrgang 
1928
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VI. Bibliothek und Lehrmittel.

Das Landesamt f. d. B., die Zentralſtelle zur Förderung der Bolksbildung in Darmſtadt, zahlreiche Ver⸗ lage und ſonſtige Firmen bedachten die Anſtalt mit Büchern, Zeitſchriften und Lehrmitteln. Allen Spendern an dieſer Stelle herzlichen Dank. Auch einige Schüler trugen dazu bei, durch kleinere Schenkungen die Lehrmittel zu bereichern, beſonders die Lehrmittel der Biologie, neben anderem erhielten wir dadurch den Star und den Eisvogel (ausgeſtopft). Für die Phyſik ſchenkten uns die Eltern einer Schülerin einen Original-Morſe⸗Telegraphenapparat (gebraucht), ein Schüler u. a. ein Gleichſtromampéremeter. Wenn auch die Anſtalt über ähnliche wie die geſchenkten Gegenſtände hereits verfügt, ſo ſtellen die Schenkungen doch durchaus brauchbare Lehrmittel dar. Den freundlichen Gebern unter den Eltern und Schülern ebeufalls herzlichen Dank. Bibliothek und Lehrmittel wurden ferner durch Kauf von Büchern und Apparaten nach Kräften, im Rahmen der bewilligten Mittel, erweitert. Von namentlichen Angaben ſoll hier aus Druckerſparnisgründen abgeſehen werden.

Die Schülerbibliothek wurde von den Schülern fleißig benutzt, Herr Lehrer Rödelſperger hielt im Winter halbjahr jede Woche Bücherausgabe.

VII. Das Schulgebäude und die Allgemeinheit.

Wie immer, ſo diente auch im verfloſſenen Schulſahr das Schulgebäude als Wahllokal. Ferner fanden im letzten Winter Elternverſammlungen und 4 Experimentalvorträge für Erwachſene darin ſtatt. Die Vorträge waren dem Gebiet der Elektrizität entnommen und wurden im Rahmen der Veranſtaltungen des Ausſchuſſes für Volksbildung von dem Unterzeichneten gehalten, ſie erfreuten ſich eines guten Zuſpruchs.

VIII. Schule und Elternhaus.

a) Schulordnung: Vieles Wiſſenswerte und Notwendige über das Verhältnis der Schüler zu ihrer Schule iſt aus der ſtaatl. Schulordnung zu entnehmen. Leider iſt eine neue, in Heſſen geplante Schulordnung noch nicht erſchienen. Aus der alten Schulordnung ſeien die Beſtimmungen hervorgehoben, nach denen Schüler, die an einer anſteckenden Krankheit wie Maſern, Diphterie und ähnlichem leiden, die Schule erſt dann wieder beſuchen dürfen, wenn der Arzt beſcheinigt, daß die Gefahr der Anſteckung vorbei iſt, und auch geſunden Schülern der Beſuch der Schule verboten iſt, wenn in dem Hausſtand, dem ſie angehören, eine anſteckende Krankheit ausgebrochen iſt. Die Teilnahme an Vereinen und Verbindungen iſt nach der Schulordnung nur mit Genehmigung des Direktors möglich, u. a. m.

b) Elternabende. Die Beziehungen zwiſchen Schule und Elternhaus wurden wie immer durch Eltern⸗ abende enger geſtaltet. Am 24. Oktober 1927 ſprach der Unterzeichnete an einem Elternabend überdie häuslichen Schularbeiten, am 10. Dezember 1927 fand im SaaleZur Erholung ein Berufsberatungs⸗ abend ſtatt, bei dem Herr Dr. Klauß und Frl. Loewe vom Städt. Berufsamt Frankfurt über die Aus⸗ ſichten in den Berufen ſprachen. Beide Veranſtaltungen waren gut beſucht.

IX. Bekanntmachungen.

1. Die Ferien beginnen am 1. April und endigen am 21. April 1928.

2. Das neue Schuljahr beginnt am 22. April 1928 mit einer Aufnahmeprüfung, der ſich Schüler mit 3 Grund⸗ ſchuljahren unterziehen müſſen, Schüler mit 4 Grundſchuljahren können von ihr befreit werden, falls ſie in Deutſch undRechnen mindeſtens die Notegut aufweiſen. Für Aufnahmen in höhere Klaſſen als Serta iſt in allen Fällen eine Aufnahmeprüfung abzulegen.

3. Der Unterricht beginnt am 23. April, vorm. 8 ¼ Uhr.

4. Der Lehrgang umfaßt 6 Klaſſen: VI, V, IV, IIl b, Ila und llb. Der erfolgreiche Beſuch der Ub bringt den Schülern die Oberſekundareife(frühere Einjährig⸗Freiwilligen⸗Berechtigung), Schüler und Schülerinnen, welche in der Abſicht, ſpäter ein akademiſches Studium zu ergreifen, eine Oberrealſchule, bzw. eine Studienanſtalt weiter beſuchen wollen, werden dort in der Regel ohne Prüfung aufgenommen, bei heſſiſchen Anſtalten ſtets ohne Prüfung. Den abgehenden Schülern gewährt die Oberſekundareife Aufnahme in allen beſſeren, techniſchen Lehr⸗ anſtalten(z. B. Polptechnikum Friedberg) und in die höheren Abteilungen von ſtaatl. Baugewerk- und Maſchinen⸗ bauſchulen. Schüler und Schülerinnen mit Oberſekundareife, welche die Städt. Handelsſchule zu Frankfurt be⸗ ſuchen wollen, werden dort in die höhere Abteilung ohne Prüfung aufgenommen, die Ausbildungszeit dauert 1 Jahr, ohne Oberſekundareife 2 Jahre, und außerdem tritt vollſtändige Befreiung vom Beſuch der Fortbildungsſchule ein. Für den Beſuch von Frauenſchulen, Kindergärtnerinnenſeminaren, Turnſeminaren uſw. ſind ebenfalls Vorteile an die Bedingung der Oberſekundareife geknüpft. Beim Übertritt in die Berufe erleichtert die Oberſekundareife den Eingang in die mittlere, gehobene Laufbahn und in kaufmänniſche und gewerbliche Stellen.