21
den an das Schulgebäude angrenzenden Straßen iſt ihnen vor dieſer Zeit unterſagt. Die Eltern und Penſionshalter werden gebeten, die Schüler nicht früher weggehen zu laſſen, als es nötig iſt.
5. Die Eltern werden dringend gebeten, die Leiſtungen ihrer Söhne zu verfolgen. Oft rühren mangelhafte Leiſtungen gegen Ende des Schuljahres daher, daß während des Sommerhalb⸗ jahres nicht mit der nötigen Anſpannung gearbeitet worden iſt. Einen erſten Anhalt bieten die ſchriftlichen Klaſſenarbeiten in den ſogenannten Hauptfächern(Deutſch, Franzöſiſch, Engliſch, Rechnen, Mathematik, in den oberen Klaſſen Naturwiſſenſchaften), die an feſtgeſetzten Tagen(meiſt wöchentlich oder zweiwöchentlich) geſchrieben und nach der Rückgabe zur Verbeſſerung nach Hauſe mitgebracht werden. Stellen ſich andauernd nicht genügende Leiſtungen heraus, ſo empfiehlt es ſich, mit den Lehrern des Schülers, insbeſondere auch mit dem Klaſſenlehrer, und zwar je früher deſto beſſer, Rückſprache zu nehmen. Solche Anfragen werden ſtets gern beantwortet, nur müſſen ſie rechtzeitig und vor allem nicht erſt in den letzten Monaten vor dem Schluß des Schuljahres angebracht werden. Von der Abſicht, Nachhilfeſtunden zu nehmen, iſt dem Klaſſenlehrer Anzeige zu machen, auch liegt es im Intereſſe des Schülers, vorher den Rat des betreffenden Fachlehrers einzuholen und ſich nähere Anweiſungen von ihm zu erbitten. Über die anzufertigenden häuslichen Arbeiten geben die Aufgaben⸗ hefte Auskunft. Um die Schüler zu geregelter häuslicher Tätigkeit zu erziehen, empfiehlt es ſich, ihnen beſtimmte Arbeitsſtunden anzuſetzen. Im Sommer eignet ſich hierzu beſonders die wärmere Zeit des Nachmittags, im Winter die Zeit nach dem Eintreten der Dunkelheit. Reichliche Bewegung in der freien Luft in den freibleibenden Stunden des Nachmittags bietet die beſte Erholung nach der geleiſteten geiſtigen Arbeit.— Den Schülern der oberen Klaſſen(von Oberſekunda ab) werden halb⸗ jährlich(am Beginn der Herbſt⸗ und Oſterferien), denen der mittleren und unteren Klaſſen viertel⸗ jährlich(am Beginn der Sommer⸗, Herbſt⸗, Weihnachts⸗ und Oſterferien) Zeugniſſe ausgehändigt, die in der erſten Stunde nach dem Wiederbeginn des Unterrichts mit der Unterſchrift der Eltern dem Klaſſenlehrer vorzuzeigen ſind. In dieſen Zeugniſſen wird über die Leiſtungen in jedem Fache eines der fünf zuſammenfaſſenden Urteile: Sehr gut, gut, genügend, mangelhaft, ungenügend, abgegeben. Urteile über Leiſtungen in einzelnen Zweigen des Faches, die beſſer oder geringer ſind, als die durch das Geſamturteil bezeichneten, ſind in Klammern hinzugefügt.— Die Unterlage für die Ver⸗ ſetzung bilden die im Laufe des Schuljahres abgegebenen Urteile und Zeugniſſe der Lehrer, ins⸗ beſondere aber das Zeugnis am Schluſſe des Schuljahres. Im allgemeinen iſt das Urteil„Genügend“ in den wiſſenſchaftlichen Unterrichtsgegenſtänden der Klaſſe als erforderlich für die Verſetzung an⸗ zuſehen, jedoch wird beſonders Gewicht darauf gelegt, daß der Schüler in den ſogenannten Hauptfächern (Deutſch, Franzöſiſch, Engliſch, Mathematik, bezw. Rechnen und in den oberen Klaſſen Natur⸗ wiſſenſchaften) den Anforderungen genügt. Über nicht genügende Leiſtungen in einem Fache kann hinweggeſehen werden, wenn nach dem Urteile der Lehrer die Perſönlichkeit und das Streben des Schülers ſeine Geſamtreife verbürgt und wenn angenommen werden darf, daß er auf der nächſt⸗ folgenden Stufe das Fehlende nachholen kann.
6. Es empfiehlt ſich nicht, daß Schüler der unteren Klaſſen(bis einſchließlich Quarta) an dem Präparanden⸗ oder Konfirmanden⸗Unterricht teilnehmen. Am beſten iſt es, wenn ſie erſt in Obertertia konfirmiert werden. In Unter⸗ und Ober⸗Tertia wird bei der Aufſtellung des Stunden⸗ plans auf den Konfirmanden⸗Unterricht Rückſicht genommen.
7. In jedem Monat wird einmal nachmittags ein ſogenannter Turnmarſch unternommen. Da er an die Stelle pflichtmäßiger Turnſtunden tritt, ſo ſind alle Schüler zur Teilnahme an ihm verpflichtet, und die Eltern werden gebeten, ihre Söhne im Behinderungsfalle möglichſt vor dem


