Jahrgang 
1929
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IX. Mitteilungen an die Eltern.

1. Wahl und Wechsel der Pension bedürfen der Genehmigung des Direktors.

2. Für die Anmeldung sind Geburts-, Impfschein und Abgangszeugnis der letzten Schule vorzulegen.

3. Abmeldungen sind schriftlich bis zum letzten Tage des Monats an den Direktor zu richten.

4. Bei Erkrankungen ist der Klassenleiter spätestens am 2. Tage zu benachrichtigen. Bei längerer Versäumnis ist Anfang und Ende beim Wiedereintritt zu bescheinigen.

5. Urlaubsgesuche sind vorher schriftlich einzureichen, für einen Tag beim Klassen- leiter, für längere Zeit beim Direktor. Urlaub im Anschluß an die Ferien wird in der Regel nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses erteilt.

6. Schulwanderungen und Spielnachmittage gehören zum Unterricht. Alle Schüler sind zur Teilnahme verpflichtet. Versäumnisse bedürfen einer schriftlichen Entschuldigung.

7. Das Schulgeld ist in den 3 ersten Tagen jedes Monats fällig. Es wird durch Kassen- beamte in der Schule eingezogen, kann aber auch auf Postscheckkonto Erfurt 22 568 über- wiesen werden; nur muß die Uberweisung rechtzeitig(bis zum 3.) geschehen.

8. Gesuche um Freistellen sind für jedes Schuljahr zu erneuern. Vordrucke beim Hausmeister. Geschwister-Ermäßigungen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt.

9. In den Unter- und Mittelklassen ist den Schülern die sorgfältige Führung eines Aufgabenheftes vorgeschrieben. so daß die Eltern die Erledigung der häuslichen Aufgaben nachprüfen können.

10. Die Schule bittet die Fltern wiederholt, die Sprechstunden der Lehrer, die im unteren Flur angeschlagen sind, häufig und rechtzeitig zu benutzen. Vorherige Anmeldung ist ratsam, wenn die Eltern über alle Fächer Auskunft wünschen. Uber Versetzung oder Zeugnisse kann in den letzten vier Wochen nicht mehr Auskunft gegeben werden. Der Direktor hat wochentäglich 11 12 Uhr Sprechstunde.

11. Jeder Schüler hat in der großen Pause(10 Uhr) Gelegenheit zum Milchtrinken. Die Milch wird in verschlossenen Flaschen vom Gute Weidebrunn geliefert und kostet 1½¼ 1 12 Pfg. ½ I 22 Pfg.

12. Die Eltern werden gebeten, die öffentlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig zu besuchen, um einen persönlichen Einblick in das Schulleben zu gewinnen.

13. Die Schüler-Unfallversicherung ist für alle Schüler verbindlich. Der Beitrag wird halbjährlich mit je 75 Pfg. am 1. Mai und 1. Oktober in der Schule erhoben. Im Berichts- jahre wurden an der Anstalt 5 Versicherungen ausgezahlt in Höhe von 3 bis 138. RM.

Schmalkalden, im April 1929. Der Direktor

der Staatlichen Oberrealschule

Niedermeyer Studiendirektor.