VII. Die wichtigsten Verfügungen der Behörden.
1. Ministerial-Erlaß vom 30. 4. 1927: Prüfungen und Zeugnisse des Reichsverbandes freier (privater) Unterrichtsanstalten werden nicht anerkannt und geben keinerlei Berechtigungen.
2. Ministerial-Erlaß vom 20. 4. 1927: Der Besitz und Gebrauch von Schußwaffen ist mit Androhung der Verweisung von der Anstalt, im Wiederholungsfalle mit Verweisung zu bestrafen.
3. Ministerial-Erlaß vom 12. 8. 1927: Bestimmungen über die Versetzung. 4. Ministerial-Erlaß vom 20. 9. 1927: Verhütung der Verbreitung ansteckender Krankheiten.
5. Ministerial-Erlaß vom 3. 11. 1927: Aufnahme in die Staatl. Päcdasotisehen Akademien. Gesuche bis zum 15. März jedes Jahres.
6. Ministerial-Erlaß vom 20. 2. 1928: Vorbereitung für das technische Studium. 7. Verfügung des Provinzialschulkollegiums vom 20. 12. 1927.
Ferienordnung für das Schuljahr 1928/1929.
Schluß nach der 3. Unterrichtsstunde Wiederbeginn Ostern 1928 Sonnabend, den 31. März 1928 Dienstag, den 17. April 1928 Pfingsten Freitag, den 25. Mai Dienstag, den 5. Juni Sommer Donnerstag, den 28. Juni Dienstag, den 31. juli Herbst Freitag, den 28. September Mittwoch, den 10. Oktober Weihnachten Sonnabend, den 22. Dezember Dienstag, den 8. Januar 1929 Ostern 1929 Mittwoch, den 27. März 1929
VIII. Mitteilungen an die Eltern.
1. Wahl und Wechsel der Pension bedürfen der Genehmigung des Direktors. 2. Für die Anmeldung sind Geburts-, Impfschein und Abgangszeugnis der letzten
Schule vorzulegen.
3. Abmeldungen sind schriftlich bis zum letzten Tage des Monats an den Direktor zu richten.
4. Bei Erkrankungen ist der Klassenleiter spätestens am 2. Tage zu benachrichtigen. Bei längerer Versäumnis ist Anfang und Ende beim Wiedereintritt zu bescheinigen.
5. Urlaubsgesuche sind vorher schriftlich einzureichen, für einen Tag beim Klassen- leiter, für längere Zeit beim Direktor. Urlaub im Anschluß an die Ferien wird in der Regel nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses erteilt.


