Jahrgang 
1914
Einzelbild herunterladen

24

II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden,

10.

11. 12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

soweit sie von allgemeinem Interesse sind.

Eine Verfügung des Königl. Provinzial-Schulkollegiums vom 17. April 1913 bezieht sich auf die Kaiser-jubi- läums-Nationalspende für die christlichen Missionen in den deutschen Kolonien und Schutzgebieten.

(Eine Sammlung zur Spende wurde veranstaltet und am 30. Mai die Summe von 105 M dem hiesigen Königl. Landratsamt als der Kreis-Zentralstelle übermittelt.)

Ein Ministerialerlaß vom 5. März 1913 betrifft die Berücksichtigung jüdischer Schüler, die an Sonnabenden nicht schreiben dürfen, bei der Antertigung der schriftlichen Prüfungsarbeiten.

Ein Ministerialerlaß vom 9. Mai 1913 beschäftigt sich mit der Entsendung von Direktoren und Oberlehrern zu einem in Rom und Florenz Ostern 1914 abzuhaltenden kunstgeschichtlichen Kursus.

Ein Ministerialerlaß vom 9. Mai 1913 ordnet an, daß vom Herbst 1913 ab alljährlich eine Anzahl von Lehrern an höheren Schulen unter Gewährung von Reisestipendien auf 6 Monate zu Kunststudien in Italien oder Griechenland beurlaubt werden sollen.

Durch Erlaß vom 6. Mai überreichte der Herr Unterrichtsminister der Anstaltsbibliothek ein Exemplar des Werkes Deutschland im 19. Jahrhundert als Geschenk für die Lehrerbibliothek.

Durch Verfügung vom 28. Mai übersandte das Königl. Provinzial-Schulkollegium 2 Exemplare des Buches:Die Dichtung der Befreiungskriege von I. Ziehen als Geschenk des Herrn Ministers zur Verteilung an würdige Schüler bei der Feier des RKaiserjubiläums.

Durch Verfügungen vom 30. und 31. Mai wurden der Schule als Prämien für gute Schüler folgende Geschenke des Herrn Unterrichtsministers überwiesen: 2 Exemplare des von dem Raiser-Wilhelm-Dank herausgegebenen Werkes:Wilhelm II., 25 Jahre seines Wirkens; 3 Exemplare des Buches:Unser Kaiser; 2 Exemplare vonRudolf Herzog, Preußens Geschichte.

Durch Verfügung des Königl. Provinzial-Schulkollegiums vom 11. Juli wird der Kandidat Dr. Heyl aus Frank- furt a. M. als Vertreter für den zu einer militärischen Ubung einberufenen Oberlehrer Henkel für die Zeit vom 5. Kugust bis Ende September überwiesen.

Eine Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums vom 30. September betrifft den Ministerialerlaß vom 3. Jan. 1913 über die periodischen Untersuchungen der hygienischen Verhältnisse der höheren Lehranstalten durch die Kreisärzte.

Mit Verlügung des Provinzial-Schulkollegiums vom 26. September werden lolgende Werke als Geschenk des Herrn Unterrichtsministers an tüchtige Schüler zum 18. Oktober übersandt: 1 Exemplar des Buches1813 von Treitschke, 1 Exemplar vonTanera, Die Befreiungskriege, 4 Exemplare des Werkchens:Die Völker- schlacht bei Leipzig.

Ministerialerlasse vom 26. September und 11. Oktober 1913 beziehen sich auf die Schulfeier am 18. Oktober. Durch Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums vom 8. Oktober wird der Kandidat Fr. Paul von der Real- schule zu Ems zur Verwaltung einer Oberlehrerstelle hierher überwiesen.

Eine Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums vom 10. Oktober überweist den Kandidaten Dr. Erich Hoffmann aus Niederschmalkalden der hiesigen Hnstalt zur Ableistung des pädagogischen Probejahres.

Ein Ministerialerlaß vom 2. Dezember 1913 betrifft die Prüfung der Schüler der obersten Klassen aller höheren Schulen und der Seminare auf ihre Leistungslähigkeit in volkstümlichen körperlichen UÜbungen und im Schwimmen.

Ministerialerlaß vom 5. Dezember 1913: Schaustellungen, mit denen eine Gefährdung der Schüler verbunden ist, sind in Schulen unter keinen Umständen zuzulassen.

Durch Nerſügung vom 3. Januar 1914 überweist das Provinzial-Schulkollegium im HKuftrage des Herrn Unter- richtsministers ein Exemplar desFührers durch die deutsche Unterrichtsausstellung der Schulbibliothek.

Ein Ministerialerlaß vom 22. Dezember 1913 gibt neue Anordnungen in bezug auf die Jahresberichte der höheren Schulen.

Verfügung des Königl. Prorinzial-Sohnlkollegiums vom 5. Januar 1913. Ferienordnung für das Schuljahr 1914/15 für die höheren Schulen des Regierungsbezirks Cassel(mit Ausnahme von Marburg):