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4. Die Berechtigungen der Oberrealschulen:
Das Zeugnis der Reife für die Untersekunda berechtigt zum Eintritt in die mittlere Laufbahn
des Postdienstes(Assistent, Sekretär).
Das Zeugnis der Reife für die Obersekunda berechtigt:
11 . zur Immatrikulation auf 4 Semester an den Universitäten zum Studium in der philosophischen
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zum einjährig-freiwilligen Militärdienste,
Fakultät,
3. zur Zulassung als Hospitant an den Technischen Hochschulen und Bergakademien, . zum Studium an der Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin und der Landwirt-
schaftlichen Akademle in Poppelsdorf,
. zum Besuche der Akademischen Hochschule für die bildende Künste in Berlin,
. zur Zulassung zu der Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen,
. zum Besuche der Akademischen Hochschule für Musik in Berlin,
. zur Zulassung zu der Prüfung als Turnlehrer,
9. zum Zivilsupernumerariat im Königlichen Eisenbahndienste, bei den Provinzialbehörden
(mit Ausnahme der Verwaltung der indirekten Steuern), bei der Königlichen Berg-,“) Hütten- und Salinenverwaltung und bei der lustizverwaltung,
. zur Zulassung als bau- und maschinentechnischer Eisenbahnsekretär oder Eisenbahnbetriebs-
ingenieur,
. zum Besuch der Gärtnerlehranstalt bei Potsdam ſ(erforderlich ist der Nachweis von Kennt-
nissen im Lateinischen, welche der Reife für die Tertia eines Gymnasiums entsprechen),
. zur Meldung behufs Ausbildung als Indendantursekretär oder Zahlmeister der Armee, . zur Annahme als technischer Sekretariatsaspirant der Kaiserlichen Marine(erforderlich
ist außerdem Reifezeugnis einer Fachschule),
. zur Marineingenieurlaufbahn, . zur lImmatrikulation an einer Handelshochschule(erforderlich ist außerdem ein Zeugnis
über Beendigung der kaufmännischen Lehrzeit).
Das Zeugnis der Reife für die Prima einer Oberrealschule berechtigt:
1. 2. . zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zu der Prüfung als Apotheker
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zur Zulassung zu der Landmesserprüfung, zur Zulassung zu der Markscheiderprüfung,
(Nachprüfung im Lateinischen),
. zum Eintritt in den Dienst der Reichsbank, . zur Zulassung zu der Fähnrichsprüfung, zur Zulassung zur Seekadetteneintrittsprüfung(Zeugnis im Englischen und Franzö-
sischen:„gut“).
*) Neuerdings ist bestimmt worden, daß solche Bewerber, die die Reife für die Prima einer neunstufigen
höheren Lehranstalt erworben haben, seitens der Oberbergämier vorzugweise berücksichtigt werden sollen.


