Jahrgang 
1910
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4. Die Berechtigungen der Oberrealschulen:

Das Zeugnis der Reife für die Untersekunda berechtigt zum Eintritt in die mittlere Laufbahn

des Postdienstes(Assistent, Sekretär).

Das Zeugnis der Reife für die Obersekunda berechtigt:

11 . zur Immatrikulation auf 4 Semester an den Universitäten zum Studium in der philosophischen

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zum einjährig-freiwilligen Militärdienste,

Fakultät,

3. zur Zulassung als Hospitant an den Technischen Hochschulen und Bergakademien, . zum Studium an der Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin und der Landwirt-

schaftlichen Akademle in Poppelsdorf,

. zum Besuche der Akademischen Hochschule für die bildende Künste in Berlin,

. zur Zulassung zu der Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen,

. zum Besuche der Akademischen Hochschule für Musik in Berlin,

. zur Zulassung zu der Prüfung als Turnlehrer,

9. zum Zivilsupernumerariat im Königlichen Eisenbahndienste, bei den Provinzialbehörden

(mit Ausnahme der Verwaltung der indirekten Steuern), bei der Königlichen Berg-,) Hütten- und Salinenverwaltung und bei der lustizverwaltung,

. zur Zulassung als bau- und maschinentechnischer Eisenbahnsekretär oder Eisenbahnbetriebs-

ingenieur,

. zum Besuch der Gärtnerlehranstalt bei Potsdam ſ(erforderlich ist der Nachweis von Kennt-

nissen im Lateinischen, welche der Reife für die Tertia eines Gymnasiums entsprechen),

. zur Meldung behufs Ausbildung als Indendantursekretär oder Zahlmeister der Armee, . zur Annahme als technischer Sekretariatsaspirant der Kaiserlichen Marine(erforderlich

ist außerdem Reifezeugnis einer Fachschule),

. zur Marineingenieurlaufbahn, . zur lImmatrikulation an einer Handelshochschule(erforderlich ist außerdem ein Zeugnis

über Beendigung der kaufmännischen Lehrzeit).

Das Zeugnis der Reife für die Prima einer Oberrealschule berechtigt:

1. 2. . zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zu der Prüfung als Apotheker

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zur Zulassung zu der Landmesserprüfung, zur Zulassung zu der Markscheiderprüfung,

(Nachprüfung im Lateinischen),

. zum Eintritt in den Dienst der Reichsbank, . zur Zulassung zu der Fähnrichsprüfung, zur Zulassung zur Seekadetteneintrittsprüfung(Zeugnis im Englischen und Franzö-

sischen:gut).

*) Neuerdings ist bestimmt worden, daß solche Bewerber, die die Reife für die Prima einer neunstufigen

höheren Lehranstalt erworben haben, seitens der Oberbergämier vorzugweise berücksichtigt werden sollen.