Jahrgang 
1892
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2. Vermischte Nachrichten.

1. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 25. April, Nachmittags 2 Uhr, mit der Prüfung der aufzunehmenden Schüler. Dieselben haben sich mit Papier und Feder, die für Sexta ange- meldeten auch mit einer Schiefertafel zu versehen.

Bei der Aufnahme muss Geburts- und Impfschein, sowie ein Schulzeugnis vorgelegt Werlen.

Der Eintritt in die Sexta darf nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahr erfolgen.

Für die Aufnahme in diese Klasse wird getfordert: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; leserliche und reinliche Handschrift; Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen; Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des alten und neuen Testamentes.

2. Soll ein Schüler die Anstalt verlassen, so ist der Direktion der Schule seitens der Eltern recht- zeitig d. h. Vor Ablauf des Semesters oder Quartals schriftlich davon Anzeige zu machen.

Als Anfangstermin der Quartale gelten: 1) der Tag des Schulanfangs nach Ostern; 2) der 1. Juli; 3) der Tag des Schulanfangs nach Michaelis; 4) der 1. Januar.

Erfolgt die Abmeldung verspätet, so erwächst den Eltern daraus die Verpflichtung weite- rer Schulgeldzahlung bis zum Ende des betr. Quartals.

Wird die Abmeldung ganz unterlassen, so gilt der betreffende Schüler lediglich als Absent und die Eltern werden demnach selbstverständlich zur Zahlung des Schulgeldes herangezogen. Das Schulgeld ist stets für ein Vierteljahr im voraus fällig.

3. Für auswärtige Schüler ist folgendes zu beachten:

a) Es darf für dieselben keine Wohnung gemietet werden ohne die ausdrückliche, vorher einzuholende Genehmigung des Rektors.

b) Es muss eine zuverlässige, in hiesiger Stadt wohnhatfte Persönlichkeit bestellt werden, welche sich verpflichtet, hinsichtlich der Schulangelegenheiten und der häuslichen Aufsicht die Stelle der Eltern zu vertreten. In der Regel wird der Hauswirt die dazu geeignete Person sein.

4. Von Ostern 1892 ab ist die Schule Progymnasium. Als solches umfasst sie die Klassen Sexta bis einschl. Untersekunda des Gymnasiums, doch mit der Besonderheit, das jedem Schüler die Wahl freisteht, ob er am Unterricht im Griechischen oder an dem parallel laufenden Unterricht im Englischen teil nehmen will.

Allen Zöglingen wird gleichmässig, wenn sie die Anstalt durchgemacht, haben, das Berechtigungszeugnis für den einjährig-freiwilligen Militärdienst zuerkannt.

Ebenso ist allen der Eintritt in die sämtlichen Stellen des Subalterndienstes ermög- licht, für welche bisher die Absolvierung der Obersekunda erforderlich war.

Den Schülern, welche Griechisch gelernt haben, steht das Recht zu ohne weitere Prüfung in die Obersekunda eines jeden Gymnasiums überzugehen; die übrigen Zöglinge können in gleicher Weise in die Obersekunda einer Oberrealschule oder eines Realgymnasiums eintreten. So hat die hiesige Anstalt durch die Eigenart ihrer Einrichtung den überaus grossen Vorzug,

allen Bildungsbedürfnissen ausreichend Rechnung tragen und für alle Berufsarten die geeignete Vor-

bildung geben zu können.

Schmalkalden, den 5. April 1892.

Der Rektor des Realprogymnasiums Homburg.

EEOOOR WISOH, SOHMAULKALDERN.