Jahrgang 
1911
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Die Verwaltung dieses Schülerheims führt ein vom Kreise gewähltes Kuratorium, bestehend aus dem Landrat des Kreises, dem Königlichen Gymnasialdirektor und einem Mitgliede des Kreisausschusses. Das Schülerheim bietet Raum für 15 Pfleglinge. Aufgenommen werden evangelfsche Schüler aller Klassen des Gymnasiums, welche bisher in ihrersittlichen Führung zu Bedenken keinen Anlass gegeben haben. Schüler, welche wegen unangemessenen Betragens von anderen Anstalten entſfernt sind, bleiben prinzipiell von der Aufnahme ausgeschlossen. Der Pensionspreis beträgt für das Vierteljahr 250 Mlk., für Söhne von unbemittelten Landgeistlichen 175 Mk. Daneben sind der Verwaltung vierteljährlich 50 Mk. für Wäsche, Taschengeld etc. zur Verfügung zu stellen. Der Eintritt kann, soweit Platz vorhanden ist, jederzeit erfolgen, der Austritt nur nach vierteljährlicher Kündigung. Auf Wunsch werden auch Schüler katholi- scher Konſession aufgenommen; sie haben sich aber den aus dem evangelischen Charakter der Anstalt sich ergebenden Ordnungen zu fügen.

Zur Aufnahme in die Sexta des Gymnasiums ist in der Regel das voll- endete neunte Lebensjahr erforderlich.

An Vorkenntnissen wird verlangt:

a) Fertigkeit in deutlichem, sinngemässem Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift;

b) die Fertigkeit, ein Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuschreiben und eine kurze Erzählung mündlich wiederzugeben;

c) praktische Geläufigkeit in den 4 Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen;

d) Kenntnis der wichtigsten biblischen Geschichten.

Vorkenntnisse im Lateinischen sind nichterforderlich, ja nicht einmal erwünscht.

Die Herren Geistlichen, Rektoren und Lehrer auf dem Lande, welche sich mit der Vorbereitung von Rnaben für unser Gymnasium beschäftigen, ersuche ich im Interesse ihrer Zöglinge wie unserer Schule, sich bei ihrem Unterrichte nur der in der Anstalt eingeführten Lehrbücher zu bedienen und sich in ihrer Methode möglichst an den Gang des Gymnasialunterrichts anschliessen zu wollen. Exemplare dieses Jahresberichtes stehen auf Verlangen gern zu Diensten.

An die Eltern und verantwortlichen Pensionshalter un- serer Schüler richte ich die ganz besondere Bitte, in allen zweifelhaften Fällen, wosie eines Rates, einer Belehrung oder Aufklärungseitens der Schule bedürfen, sich ohne weiteres an mich oder den Herrn Ordinarius oder die Lehrer ihrer Söhne wenden zu wollen. Die Sprechstunden der Lehrer sind auf den Stundenplänen ver- merkt, die in den Klassenzimmern und auf dem untern Gange des Schulgebäudes ange- heftet sind.

Leider kommt es gar zu häufig vor, dass die Schüler in der ersten Hälfte des Schuljahres

es an Fleiss und Eifer fehlen lassen, und dass Eltern wie Schüler hoffen, es könne das im Sommer Versäumte durch vermehrte Anstrengung im Winter nachgeholt werden. Eine Nichtversetzung