Jahrgang 
1910
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zu Ostern ist meistens die unausbleibliche Folge. Die Eltern werden deshalb gebeten, die Fort- schritte ihrer Söhne auch im Sommer mit Aufmerksamkeit zu verfolgen und sich zu diesem Zwecke bald nach Ostern mit den Lehrern, besonders den Ordinarien ihrer Söhne in Verbindung zu setzen. Eine rechtzeitige Aussprache ist für beide Teile nutzbringend und wird von der Schule gern und immer dank- bar aufgenommen. Dagegen ist es zwecklos und unerwünscht, wenn die Eltern erst in den letzten Wochen vor der Versetzuug, wo selbst der beste Rat zu spät kommt, mit Fragen, Bitten und Vorstellungen an den Direktor und die Lehrer herantreten.

In betreff des XNonfirmandenunterrichts spreche ich die dringende Bitte aus, die Schüler möglichst während des Besuchs der Tertia kon firmieren zu lassen. Nur dann ist es der Schule möglich, in ihrem Stundenplan auf die Konfirmandenstunden die von ihr selbst gewünschte Rücksicht zu nehmen.

Infolge einzelner Anfragen wird auch hier darauf hingewiesen, dass die Schüler beim Turnunterricht besondere Turnschuhe zu tragen haben, welche mit dem Namen des Schülers zu bezeichnen sind.

Im Jahre 1910 dauern die Osterferien vom 19. März bis 4. April, die Pfingstferien vom 13. bis 19. Mai, die Sommerferien vom lJ. Juli bis 2. August, die Herbstferien vom 24. September bis 10. Oktober, die Weih- nachtsferien vom 20. Dezember mittags bis 4. Januar 1911, die Osterferien 1911 vom 5. bis 20. April(jedesmal Tag des Schulschlusses und des Schulanfangs).

Das Schulgeld beträgt entsprechend den für die preussischen Gymnasien allgemein geltenden Bestimmungen in den Kklassen Sexta bis Untersekunda 130 Mark jährlich, also 32,50 Mark vierteljährlich; für die Klassen Obersekunda und Unter- und Oberprima 150 Mark jährlich, also 37,50 Mark vierteljährlich. An Aufnahmegebühr sind 4,50 Mark zur Gymnasialkasse zu zahlen.

Für die Abschrift eines Reifezeugnisses oder eines Abgangs- zeugnisses sind 3 Mark, für das Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst oder für dessen Abschrift sind 50 Pfennig zur Gymnasialkasse zu zahlen.

Abgehende Schüler müssen spätestens in der auf den Tag des Schulabschlusses folgenden Woche eines UnterrichtsYNierteljahres abgemeldet werden. Wird dies unterlassen oder erfolgt die Abmeldung gar erst nach Beginn des neuen Vierteljahres, so haben sie noch für dieses das Schulgeld zu zahlen. Verfügung des Kgl. Provinzial-Schulkollegiums vom 21. November 1808 S. 7311.

Die Aufnahmeprüfung der neu eintretenden Schüler findet Montag, 4. April, vormittags von 8 Uhr an im Gymnasialgebäude statt.

Rinteln, im März 1910.

Der Königliche Gymnasial-Direktor:

Dr. Heldmann.