Jahrgang 
1904
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Für die Abschrift eines Reifezeugnisses und eines Abgangszeugnisses sind je 3 Mark, für die Abschrift eines sog. Militärzeugnisses sind je 50 Pfennig zur Gymnasialkasse zu zahlen.

Abgehende Schüler müssen spätestens in der auf den Tag des Schulschlusses folgenden Woche eines Unterrichts Nierteljahres ab- gemeldet werden. Wird dies unterlassen oder erfolgt die Abmeldung erst gar nach Beginn des neuen Schulvierteljahres, so haben sie noch für dieses das Schulgeld zu zahlen. Verfügung des Kgl. Provinzial-Schulkollegiums vom 21. November 1898 S. 7311.

Rinteln, im März 1004.

Der Königliche Gymnasial-Direktor:

Dr. Heldmann.