Jahrgang 
1897
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VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 26. April vormittags 8 Uhr mit der Prü⸗ fung der neu eintretenden Schüler.

Bei der Meldung zur Aufnahme ſind die Geburts⸗ und Impfſcheine, ſowie die Zeug⸗ niſſe über den bisherigen Unterricht, bezw. das Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule vor⸗ zulegen.

Für auswärtige Schüler unterliegt die Wahl der Wohnung nach§ 25 der Schulordnung der vorher einzuholenden Genehmigung des Direktors.

Zur Aufnahme in die Sexta des Gymnaſiums iſt in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. An Vorkenntniſſen wird verlangt: a) Fertigkeit in deut⸗ lichem, ſinngemäßem Leſen und Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; b) die Fähigkeit, ein Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuſchreiben und eine kurze Erzählung mündlich wiederzugeben; c) praktiſche Geläufigkeit in den 4 Spezies mit unbekannten ganzen Zahlen; d) Kenntnis der wichtigſten bibliſchen Geſchichten. Vorkenntniſſe im Lateiniſchen ſind nicht erforder lich, ja nicht einmal erwünſcht. 4

Die Herrn Geiſtlichen, Rektoren und Lehrer auf dem Lande, welche ſich mit der Vor⸗ bereitung von Knaben für unſer Gymnaſium beſchäftigen, erſuche ich im Intereſſe ihrer Zög⸗ linge wie unſerer Schule, ſich bei ihrem Unterricht nur der in der Anſtalt eingeführten Lehrbücher bedienen und ſich in ihrer Methode möglichſt an den Gang des Gymnaſialunterrichts anſchließen zu wollen. Exemplare dieſes Jahresberichts ſtehen auf Verlangen gern zu Dienſten.

An die Eltern und verantwortlichen Penſionshalter unſerer Schüler richte ich die ganz beſondere Bitte, in allen zweifelhaften Fällen, wo ſie eines Rates, einer Belehrung oder Aufklärung ſeitens der Schule bedürfen, ſich ohne weiteres an mich wenden zu wollen.

In Betreff des Konfirmandenunterrichts ſpreche ich die dringende Bitte aus, die Schüler möglichſt während des Beſuchs der Quarta oder Tertia konfirmieren zu

laſſen. Nur dann iſt es der Schule möglich, in ihrem Stundenplan auf die Konfirmandenſtunden die von ihr ſelbſt gewünſchte Rückſicht zu nehmen.

Das Schulgeld beträgt entſprechend den für die preußiſchen Gymnaſien allgemein geltenden Beſtimmungen in allen Klaſſen 120 Mark.

Rinteln im März 1897.

Der Königliche Gymnaſialdirektor: Dr. Heldmann.