Jahrgang 
1895
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VI. Stiftungen und Unterſtützungen von Schülern.

Aus der Unterſtützungs⸗Bibliothek konnten auch in dieſem Jahre wieder einer Anzahl bedürftiger Schüler die nötigen Schulbücher zur Benutzung gegeben werden.

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 22. April vovmittags 8 Uhr mit der Prüfung der neu eintretenden Schüler.

Bei der Meldung zur Aufnahme ſind die Geburts⸗ und Impſſcheine, ſowie die Zeugniſſe über den bisherigen Unterricht, bezw. das Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule vorzulegen.

Für auswärtige Schüler unterliegt die Wahl der Wohnung nach§ 25 der Schulordnung der vorher einzuholenden Genehmigung des Direktors.

Das Schulgeld beträgt entſprechend den für die preußiſchen Gymnaſien allgemein geltenden Beſtimmungen in allen Klaſſen 120 Mark.

Rinteln im März 1895.

Der Königliche Gymnaſialdirektor: Dr. Heldmann.

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