Jahrgang 
1894
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VI. Stiftungen und Unterſtützungen von Schülern.

Aus der Unterſtützungs⸗Bibliothek konnten auch in dieſem Jahre wieder einer Anzahl bedürftiger Schüler die nötigen Schulbücher zur Benutzung gegeben werden.

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 2. April vormittags 8 Uhr mit der Prüfung der neu eintretenden Schüler.

Bei der Meldung zur Aufnahme ſind die Geburts⸗ und Impſſcheine, ſowie die Zeugniſſe über den bisherigen Unterricht, bezw. das Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule vorzulegen. Für auswärtige Schüler unterliegt die Wahl der Wohnung nach§ 25 der Schul⸗ ordnung der vorher einzuholenden Genehmigung des Direktors.

Das Schulgeld wird, entſprechend den für die preußiſchen Gymnaſien allgemein geltenden Beſtimmungen, vom 1. April d. J. ab in allen Klaſſen auf 120 für den Schüler erhöht.

Rinteln im März 1894.

Der Königliche Gymnaſialdirektor: Dr. Büsgen.