Jahrgang 
1884
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VII. Zur Nachricht.

1) Wegen der zweckmäßigſten Art der Vorbereitung derjenigen Knaben, welche für den Oſtertermin 1885 der Sexta des Gymnaſiums zugeführt werden ſollen, bittet der Unter⸗ zeichnete die geehrten Eltern, ſich ſchon jetzt mit ihm benehmen zu wollen. Zur Aufnahme in die Sexta iſt in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. An Vorkennt⸗ niſſen wird verlangt: a) Fertigkeit in deutlichem, ſinngemäßem Leſen, ſowie im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; b) die Fähigkeit, eine kurze Erzählung mündlich wiederzugeben und ein Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuſchreiben; c) praktiſche Geläufigkeit in den 4 Species mit unbenannten ganzen Zahlen; d) einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten. Vorkenntniſſe im Lateiniſchen ſind nicht erforderlich, ja nicht einmal erwünſcht.

2) Die Herren Geiſtlichen, Rektoren und Lehrer auf dem Lande, welche ſich mit der Vorbereitung von Knaben für unſer Gymnaſium beſchäftigen, erſuche ich im wohlverſtandenen In⸗ tereſſe ihrer Zöglinge, wie unſerer Schule, ebenſo dringend als angelegentlich, ſich bei ihrem Unter⸗ richte nur der in der Anſtalt eingeführten Lehrbücher bedienen und ſich in ihrer Methode möglichſt an den Gang des Gymnaſialunterrichts anſchließen zu wollen. Exemplare des diesjährigen Pro⸗ grammes ſtehen auf Verlangen gern zu Dienſten.

3) Die Eltern und Penſionshalter mache ich darauf aufmerkſam, daß ſich gedruckte Exem⸗ plare derSchulordnung für das Königliche Gymnaſium zu Rinteln in den Hän⸗ den aller Schüler befinden. Indem ich die Eltern und Penſionshalter hiermit erſuche, von dieſer Schulordnung genaue Kenntnis zu uehmen, gebe ich mich der Erwartung hin, daß ſie die Schule in der Handhabung der Disciplin nach Kräften unterſtützen und den unterzeich⸗ neten Direktor von jeder Uebertretung dieſer Schulordnung ſeitens der Schüler alsbald in Kennt⸗ nis ſetzen werden, damit Anſtand und gute Sitte unter den Pflegebefohlenen der Anſtalt aufrecht erhalten, ein regelmäßiger Fleiß derſelben befördert und ihnen ſo die Erreichung des erſtrebten Zieles in der beſtimmten Zeit ermöglicht werde.

4) Da es ſich in vielen Fällen aus den verſchiedenſten Gründen als wünſchenswert heraus⸗ geſtellt hat, einzelnen Schülern unſeres Gymnaſiums die Gelegenheit zu geben, ihre Schularbeiten unter Aufſicht eines Lehrers anzufertigen, ſo wird nach dem Wiederbeginn der Schule ein ſog. Silentium eingerichtet werden, in welchem die Schüler täglich während 2 Stunden unter Aufſicht und Anleitung eines Lehrers ihre Schulaufgaben anfertigen koͤnnen. Das Honorar für dieſe Beauf⸗ ſichtigung der Schularbeiten wird, da bereits eine ziemliche Beteiligung in Ausſicht ſteht, voraus⸗ ſichtlich ein äußerſt geringes ſein. Eine Liſte zur Einzeichnung ſchon während der Ferien liegt bei dem Pedellen Röllke auf.

5) An die Eltern und verantwortlichen Penſionshalter meiner Schüler richte ich wieder⸗ holt die ganz beſondere Bitte, in allen zweifelhaften Fällen, wo ſie eines Rates, einer Belehrung oder Aufklärung ſeitens der Schule bedürfen, ſich doch ohne weiteres an mich wenden zu wollen. Ich bitte, für dieſe Beſprechungen, ſofern nicht ein Eilfall oder ein Anliegen Auswärtiger vorliegt, in welchen Fällen ich jeder Zeit zu ſprechen bin möglichſt die im Gymnaſialgebäude an⸗ geſchlagenen Sprechſtunden des Direktors zu wählen.

6) Das neue Schuljahr 188 ⁄s beginnt Montag den 21. April morgens 8 Uhr mit der Prüfung der von auswärts angemeldeten Schüler. Nachmittags 4 Uhr werden die Lektionen mit einer gemeinſamen Andacht, mit Verleſung und Erläuterung der Schulordnung und mit Auf⸗ nahme und Verpflichtung der neu eintretenden Schüler eröffnet werden.

. Anmeldungen werden unter Beifügung von Geburts⸗ und Impf⸗, bezw. Revaccinations⸗ ſchein, ſowie eines Zeugniſſes der bisherigen Lehrer möglichſt bald erbeten.

Der Königliche Gymnaſialdirektor: Dr. Georg Buchenau.

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