Jahrgang 
1915
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Leuten der Weg zu höherer Ausbildung gebahnt werde. Sie werden nur auf Nachſuchen und für je ein Jahr verliehen. Die ſeitherigen Inhaber müſſen daher ihre Geſuche für das kommende Jahr erneuern. Wir bitten uns dieſe, ebenſo die neu einzureichenden Geſuche bis ſpäteſtens 8. Mai einzuliefern.

3. Ferienordnung.

1) Oſterferien vom 28. März bis 11. April. 2) Pfingſtferien vom 23. Mai bis 30. Mai. 3) Sommerferien vom 4. Juli bis 1. Auguſt. 4) Herbſtferien 14 Tage im Oktober. 5) Weihnachts⸗ ferien vom 23. Dezember bis 5. Januar. 6) Oſterferien vom 16. April bis 30. April.

4. Der häusliche Leſeſtoff.

Wir bitten die Eltern, den Leſeſtoff ihrer Kinder zu überwachen. Zugleich bemerken wir, daß die Schule dem Leſebedürfnis ihrer Zöglinge durch eine ſorgfältig ausgewählte Schüler⸗ bücherei, die jedem Geſchmacke Rechnung trägt, entgegenkommt, Verzeichniſſe empfehlenswerter Bücher gerne zur Verfügung ſtellt, und daß die Lehrer bei Anſchaffungen auf Wunſch Rat

erteilen. 5. Geſundheitliche Winke.

Die Lehrer der Anſtalt ſind beſtrebt, geſundheitsſchädliche Einflüſſe während des Unter⸗ richtes von den Schülern fernzuhalten. Wir haben aber die Überzeugung gewonnen, daß von vielen Eltern bei den Arbeiten zu Hauſe der Pflege der Augen, der Haltung beim Schreiben und Leſen u. ſ. f. nur geringe Aufmerkſamkeit geſchenkt wird. Wir bitten, die auf den Innenſeiten der Heftendeckel gedruckten Geſundheitsregeln zu beachten. Ferner machen wir aufmerkſam auf L. Burgerſtein, Zur häuslichen Geſundheitspflege der Schuljugend, ſowie auf die Geſundheitsregeln für Schüler und Schülerinnen aller Lehranſtalten von demſelben Verfaſſer. Preis je 10 Pfg. Da es wiſſenſchaftlich erwieſen iſt, daß das Rauchen und der Genuß geiſtiger Getränke für das Jugendalter bis zur Erlangung der vollen körperlichen Reife in beſonderem Grade nachteilig und gefährlich wirken und eine ernſte Erſchwerung jeder unterrichtlichen und erzieheriſchen Tätigkeit bedeuten, ſo bitten wir das Elternhaus, auch in dieſer Hinſicht die Arbeit der Schule zu unterſtützen.

6. Schule und Haus.

Da nur durch enges Einvernehmen der Schule mit dem Hauſe Erfolge auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erziehung erreicht werden können, ſo bitten wir die Angehörigen unſerer Schüler, in allen Fällen, in denen ihnen eine Auskunft oder ein Rat erwünſcht ſcheint, ſich vertrauensvoll mit dem Fachlehrer, dem Klaſſenlehrer oder dem Unterzeichneten in Ver⸗ bindung zu ſetzen. Wir empfehlen ihnen, darauf zu achten, daß die Kinder ihre Zeit ver⸗ ſtändig einteilen und die Arbeiten in ſauberer Schrift anfertigen. Rützlich dürfte es ſein, wenn die Eltern von den Klaſſenarbeiten, die, wie ihnen zu Anfang eines heden Halbjahres be⸗ kannt gegeben wird, an beſtimmten Tagen geſchrieben und zurückgegeben werden, regelmäßig Einſicht nehmen. Bemerken ſie einen erheblichen Rückſchritt in den Leiſtungen, oder erhalten ſie von der Schule eine Mitteilung über irgend welche Mängel, ſo erſuchen wir um Rückſprache, die wir ſtets freudig begrüßen. Indeſſen müſſen wir erwarten, daß die Eltern im Laufe des Schuljahres, ſolange nötigenfalls noch Abhülfe geſchaffen werden kann, nicht jedoch erſt zur Zeit der Verſetzung ſich an uns wenden. Wünſchen ſie Auskunft über Betragen und Leiſtungen in den verſchiedenen Fächern, ſo iſt es gut, wenn der Beſuch vorher ange⸗ zeigt wird.

Der Direktor iſt an den Schultagen Vormittags während der letzten Unterrichtsſtunde auf ſeinem Amtszimmer zu ſprechen, im Sommer⸗Halbjahre von 112 bis 12 Uhr, im Winter⸗Halbjahre von 112 bis 11 Uhr.

Großherzogliche Direktion der Realſchule. K. Henſing.