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Die neueren Sprachen. Germaniſch⸗Romaniſche Monatsſchrift. Geſunde Jugend.
Heſſiſche Chronik. Jungdeutſchland⸗Poſt.
Lehrproben und Lehrgänge. Monatsſchrift für höhere Schulen. Pädagogiſches Archiv.
Prometheus.
Südweſtdeutſche Schulblätter. Zeitſchrift des allgemeinen deutſchen Sprachvereins.
6. Mitteilungen.
1. Aufnahme und Schulbeginn.
Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Realſchule und die Vorſchule mußten auch in dieſem Jahre ſchon im Februar erſtattet werden. Doch werden weitere Meldungen noch am Montage, dem 12. April, Vormittags 9 Uhr, vom Direktor entgegengenommen.
Bei der Meldung iſt ein Geburtsſchein, in welchem der Rufname unterſtrichen ſein muß, vorzulegen, ferner eine Beſcheinigung über Impfung oder Wiederimpfung und von denjenigen, die bereits eine andere Schule beſucht haben, das Abgangszeugnis. Für den Fall, daß der anzumeldende Schüler an Kurzſichtigkeit, Schwerhörigkeit oder anderen Gebrechen leidet, bittet der Unterzeichnete, ihm dies mitteilen zu wollen, damit die gebührende Rückſicht im Unterrichte genommen werden kann. Die Aufnahmeprüfungen finden Montag, den 12. April, von 19 Uhr ab ſtatt. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 13. April, um 8 Uhr.
In die Sexta können Knaben eintreten, die ſpäteſtens am 30. September 1906 geboren ſind, wenn ſie folgende Kenntniſſe nachweiſen: Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen; ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter; Kenntnis der Begriffswörter, deren Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur die Hauptzeiten; Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Schüler der Volksſchule beſitzen im allgemeinen dieſe Kenntniſſe nach dem 4. Schul⸗ jahre, alſo mit vollendetem 10. Lebensjahre. Dreijähriger Beſuch der Volksſchule reicht im allgemeinen zur Aufnahme in die Sexta der Realſchule nicht hin.
Unſere Realſchule iſt mit einer Vorſchule, die drei Klaſſen umfaßt, verbunden. In die unterſte Vorſchulklaſſe können Knaben, dieſpäteſtens am 30. September 1909 geboren ſind, eintreten. Wir empfehlen den Eltern, die ihre Söhne unſerer Anſtalt anvertrauen wollen, ſie ſchon die Vorſchule beſuchen zu laſſen; jedenfalls ſollte für den Eintritt keine höhere Klaſſe als die Sexta gewählt werden, da der erfolgreiche Beſuch einer ſolchen für Schüler, die nicht von einer Realſchule kommen, immer mit Schwierigkeit verknüpft iſt.
Hinſichtlich der Schüler, die auf eine andere höhere Lehranſtalt, insbeſondere auf ein Gymnaſium, überzutreten beabſichtigen, iſt rechtzeitige Beſprechung mit dem Direktor am Platze. Wer an unſerem Unterricht im Latein bis lIb mit Erfolg teilgenommen hat, wird in Il a eines Realgymnaſiums ohne Prüfung aufgenommen. Über die Anforderungen finden die Eltern Aus⸗ kunft in der im Staatsverlage erſchienenen amtlichen Handausgabe der Prüfungsordnungen und Lehrpläne für die höheren Lehranſtalten des Großherzogtums Heſſen, Preis 1,20 Mark.
2. Freiſtellen.
Freiſtellen ſollen nach dem Ausſchreiben vom 10. Januar 1903 nur dann bewillligt werden, wenn mit Rückſicht auf gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadel⸗ freies Verhalten es im öffentlichen Wohle wünſchenswert erſcheint, daß unbemittelten jungen


