überſicht
über die Berechtigungen des Realgymnaſiums) und der Oberrealſchule.*)
Studien und Berufsarten. Realgymnaſium. Oberrealſchule. Heilhudde Reifeprüfung Reifeprüfung ³) eechtswiſſenſchaft„„ Hoheres Lehramt„„ orſtfach„„ ³) Bergfach„„ Landwirtſchaft„„ Bau⸗ und Maſchinenfach, Elektrotechnik, Elektrochemie, Chemie mit Prüfung für den Staatsdienſt„„ Schiffsbau und Maſchinenbaufach mit Staatsprüfung bei der Kaiſerlichen Marine„„. Tierheilkunde, Zulaſſung zur Militär⸗Veterinär⸗Akademie„„ 3 Zahnheilkunde„„ Höherer Poſt⸗ und Telegraphendienſt„„ Befreiung der Seekadettenprüfung Reifeprüfung mit dem Reifeprüfung mit dem Prädikat„gut“ im Prädikat„gut“ im Engliſchen Franzöſiſchen und
Befreiung der Fähnrichsprüfung.
Marineverwaltungsdienſt, Verwaltungsſekretariat bei den Kaiſerlichen Werften, Zahlmeiſterdienſt und Inten⸗ danturſekretariat bei der Marine
Reichsbankdienſt
Geometer l. Klaſſe mit Prüfung für den Staatsdienſt
Zulaſſung zur Fähnrichsprüfung
Zulaſſung zur Seekadettenprüfung
Apothekerfach Zulaſſung zur Prüfung für die mittleren Stellen im Finanz⸗ fach, zur Prüfung für die Aktuare und Kreisamts⸗
bureauvorſteher
Zulaſſung zum Vorbereitungsdienſt für die Polizeikommiſſar⸗ prüfung
Aufnahme als Zivilſupernumerar im preußiſch⸗ heſſiſchen Eiſenbahndienſt
Einjährig⸗freiwilliger Dienſt Maſchiniſten⸗ und Ingenieurprüfung bei der Kaiſerlichen und Handelsmarine
Intendanturſubalterndienſt beim Heere
Reife für Oberprima
Keife für Prima Reife für Prima mit dem Prädikat„gut“
im Engliſchen
Reife für Prima
77„ 77
Reife für Ober⸗ ſekunda
Abſchlußprüfung
Engliſchen Reife für Oberprima
Reife für Prima Reife für Prima mit dem Prädikat„gut“ im Franzöſiſchen und
Engliſchen
Reife für Prima⁴)
„ 57*/
Reife für Ober⸗ ſekunda
Abſchlußprüfung
r
¹) Realſchüler, die am Lateinunterricht mit Erfolg teilgenommen haben, werden in die Unterprima
eines Realgymnaſiums aufgenommen.
²) Die heſſiſchen Realſchulen ſind Oberrealſchulen ohne Primakurſe.
³) Inhaber des Reifezeugniſſes einer Oberrealſchule haben bei der Meldung zur ärztlichen(zahnärzt⸗ lichen, forſtlichen) Vorprüfung nachzuweiſen, daß ſie in der lateiniſchen Sprache die Kenntniſſe haben, welche für die Verſetzung in die Oberſekunda eines Realgymnaſiums gefordert werden.
¹) Inhaber eines Zeugniſſes einer Oberrealſchule haben außerdem den Nachweis zu erbringen, daß ſie bereits bei Zulaſſung zur Apothekerlaufbahn in der lateiniſchen Sprache diejenigen Kenntniſſe hatten, welche für die Verſetzung nach der Oberſekunda eines Realgymnaſiums notwendig ſind.
⁵³) Bewerber, welche die Reife für die Oberprima einer neunſtufigen höheren Lehranſtalt erworben
haben, werden vorzugsweiſe berückſichtigt.


